Unterhaltsvorschuss wenn der Unterhaltspflichtige heiratet

  • Hallo Zusammen,


    Wie im Betreff geschrieben, würde mich interessieren, was mit dem Unterhaltsvorschuss passiert, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil wieder heiratet.
    Dass bei neuer Heirat des alleinerziehenden Elternteils der Unterhaltsvorschuss wegfällt, ist überall beschrieben, der Fall des neu verheirateten Unterhaltspflichtigen finde ich jedoch nirgends.


    Die Konstellation bei uns ist derzeit so, dass die Kindsmutter keinen Unterhalt leisten konnte, weil sie zu wenig verdient hat.

    Jetzt hat sie wieder geheiratet und lebt mit ihrem vollerwerbstätigen Ehemann zusammen.


    Ändert sich dadurch etwas?

    Meine Tochter (11) und ich kommen zwar zurecht, aber es ist halt schon sehr eng......


    Viele Grüße


    Michael

  • Hallo Michael,


    in den meisten Fällen ändert sich nichts.


    Der neue Ehemann ist dann seiner Frau (hier die Mutter) zu Unterhalt verpflichtet.


    Ihr eigenes Einkommen (das der Mutter) könnte dann als Unterhaltszahlung herangezogen werden.


    edy

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