Liebe Forengemeinde,
ist es möglich, den Versorgungsausgleich nicht außergerichtlich (z. B. nortariell) auszuschließen, sondern im Gegenteil den Zeitraum einvernehmlich rechtsgültig zu verlängern, wenn wegen Geburt des Kindes lange vor Beginn der Ehe plus weitere Berufstätigkeit nur in TZ nach Ende der Ehe aufgrund von Kindererziehung und der Lebenssituation (von beiden gewünscht) sonst trotz Versorgungsausgleich erhebliche Rentennachteile für die Frau bedeuten würden.
Wenn ja, in welcher Form?
Wer kann da beraten?
Uns wurde gesagt eine Verlängerung des Zeitraumes, dessen Rentenansprüche geteilt werden sei z. B. nicht möglich.
Vielen Dank,