Erweitereten Versorgungsausgleich außergerichtlich regeln

  • Liebe Forengemeinde,


    ist es möglich, den Versorgungsausgleich nicht außergerichtlich (z. B. nortariell) auszuschließen, sondern im Gegenteil den Zeitraum einvernehmlich rechtsgültig zu verlängern, wenn wegen Geburt des Kindes lange vor Beginn der Ehe plus weitere Berufstätigkeit nur in TZ nach Ende der Ehe aufgrund von Kindererziehung und der Lebenssituation (von beiden gewünscht) sonst trotz Versorgungsausgleich erhebliche Rentennachteile für die Frau bedeuten würden.


    Wenn ja, in welcher Form?


    Wer kann da beraten?


    Uns wurde gesagt eine Verlängerung des Zeitraumes, dessen Rentenansprüche geteilt werden sei z. B. nicht möglich.


    Vielen Dank,

  • Hi,


    ich hab da vorsichtig formuliert meine Bedenken. Der Versorgungsausgleich ist gesetzlich hinsichtlich seiner Durchführung gesetzlich geregelt. Sinn ist, die in der Ehe (und nur die in der Ehe) erworbenen gemeinsamen Rentenanwartschaften auszugleichen. Für mich ist das eine abschließende Regelung.


    Hintergrund ist auch, dass man ansonsten ja schnell künstlich Sozialfälle schaffen könnte. Jemand überträgt freiwillig x Anwartschaften zusätzlich freiwillig auf den Expartner, wird dadurch im Alter arm und muss von der Allgemeinheit unterstützt werden (Grundsicherung) und hat beispielsweise für diesen Dienst vom Ex Geld bekommen. Rentenpunkte sind kein Handelsobjekt und dürfen auch keines werden!


    Ihr könnt euer Problem doch anders lösen. So kann der günstiger Dastehende doch freiwillig Leistungen auf das Rentenkonto des anderen erbringen, man kann auch an einen anderen finanziellen Ausgleich denken. Da fällt einem doch ganz viel ein.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo Kunderella,


    das solltest du mit der RV direkt klären.


    Es gibt die Möglichkeit von Sondereinzahlungen.


    Andere Möglichkeit wäre aber auch eine private RV abzuschließen.


    edy

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