Hallo zusammen,
vielen Dank für die vielen guten Beiträge die es hier zu lesen gibt. Ich war bislang eher stiller Leser, nun taucht bei mir aber doch auch eine Frage auf
im Zusammenhang mit den neuen gesetzlichen Regelungen. Welches Einkommen wird bei dem Unterhaltspflichtigen den zur Berechnung herangezogen?
Angenommen ich bin gegenüber meiner Mutter unterhaltspflichtig. Mein Vater lebt nicht mehr. Alleine komme ich bei weitem nicht auf die 100.000 Euro Einkommensgrenze. Mit dem Einkommen meiner Frau zusammen aber schon. Wäre ich dann im Fall der Fälle unterhaltspflichtig ?
ich habe versucht diese Information aus den beiden großen Threads herauszulesen. Das ist mir aber nicht gelungen. Deswegen stelle ich diese Frage hier in einem neuen Thread.
Vielen Dank für eure Hilfe im Voraus. Lasst es euch gut gehen...
Grüße
Tom