Gehen wir mal auf Anfang.
Mit der Antragstellung werden ja die Weichen gestellt.
Bekommt das Amt Hinweise zur Überschreitung, wird es sicher handeln.
Auch wenn Vermögenswerte in den letzten 10 Jahren verschoben wurde natürlich.
Bei einem Rentner/Pensionär/Ruheständler usw. der nicht im öffenlichen Bereich oder sonstwo mit seinen Einkünften prahlt, sollte das Amt diese Vermutung erstmal belegen. Das ist doch ein sehr seltener Fall.
Ehrlich, wenn ich darüber weiter nachdenke, wundere ich mich immer mehr, über das Problem hier.
Gruß
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