Hallo in die Runde,
Elternunterhalt ein Dauerbrenner. Mir geht es um die Eingangsfrage.
Bei der Berechnung der Ämter wird ja auch der Wohnwertvorteil berücksichtigt.
Das ist doch eine indirekte Vermögensabschöpfung, oder?
Wer sein Heim also über viele Jahre mühselig abgestottert hat (Vermögen gebildet), dem wird der Wohnwert als Einkommen angerechnet.
Wer weiterhin in Immos investiert, der muss aus diesem Vermögen ja auch die Überschüsse als Einkommen angeben.
Gleiches für Wertpapiere, wenn diese Dividenden abwerfen.
Also bleibt das Vermögen doch garnicht unberücksichtigt!
Wenn die neue Gesetzgebung kommt, haben nur Eigenheimbesitzer (schuldenfrei), die unter 100.000€ liegen hier dann einen "Vermögensschutz", sehe ich das richtig?
VG frase