Elternunterhalt - Ich bitte um eure Unterstützung

  • Hallo Zusammen,


    folgenden finalen Bescheid habe ich zur Unterhaltsforderung für meinen Vater im Pflegeheim erhalten:


    ….

    Mit Schreiben vom xxx haben Sie Einwendungen gegen unsere Unterhaltsforderungen erhoben: Nach Prüfung Ihrer Einwendung gehen wir nunmehr unter Beachtung des § 94 SGB XII von einer unterhaltsrechtlichen Leistungsfähigkeit in Höhe

    von monatlich 447 Euro vom 01.10.2016 bis 31.12.2016

    und monatlich 2655 Euro von 01.01.2017 bis 28.02.2017

    und monatlich 126 Euro von 01.03.2017 bis 31.07.2017

    und monatlich 442 Euro ab 01.03.2018 bis auf Weiteres

    aus.


    Die erhobenen Einwendungen konnten grösstenteils berücksichtigt werden.


    Die Scheidungskosten in Höhe von insgesamt 10.258,68 Euro wurden in dem Jahr, in dem sie angefallen sind, nämlich im Jahr 20178, auf eine monatliche Belastung umgelegt und berücksichtigt.


    Die nachgewiesenen Tilgungsleistungen für die vermietete Immobilie wurde nunmehr in Form von Altersvorsorgeaufwendungen ebenfalls berücksichtigt.


    Die zu erbringenden Unterhaltsleistungen sind auf die tatsächlichen Aufwendungen begrenzt.


    Zeitraum

    01.10.2016 bis 31.12.2016

    Unterhaltsbedarf gesamt in Euro

    2664,94

    Leistungsfähigkeit monatlich in Euro

    447

    Zahlbetrag in Euro

    1341


    Zeitraum

    01.01.2017 bis 28.02.2017

    Unterhaltsbedarf gesamt in Euro

    975,24

    Leistungsfähigkeit monatlich in Euro

    2655

    Zahlbetrag in Euro

    975,24


    Zeitraum

    01.03.2017 bis 31.07.2017

    Unterhaltsbedarf in Euro

    22176,15

    Leistungsfähigkeit monatlich in Euro 126

    Zahlbetrag in Euro

    630


    Zeitraum

    01.03.2018 bis 30.09.2019

    Unterhaltsbedarf gesamt in Euro

    19318,56

    Leistungsfähigkeit monatlich in Euro

    442

    Zahlbetrag in Euro

    8398,00


    Vom 01.10.2016 bis zum 30.09.2019 ergibt sich somit ein Nachzahlungsbetragt von 11.344,24 Euro .

    Die Tatsache, dass mein Vater die Ausbildungskosten ab dem 18ten Lebensjahr nicht getragen hat werden ggf. nicht ausreichen, um einen vollständigen Wegfall der Unterhaltspflicht zu begründen. Es käme lediglich eine Minderung des Unterhaltsanspruchs in Betracht.


    Ebenso wurde die Tatsache wegagumentiert, dass mein Vater gar nicht mein leiblicher Vater ist – dies habe ich an meinem 18ten Geburtstag erfahren – und habe das dann allerdings nicht gerichtlich angezeigt da ich das nicht wusste.


    Aufgrund der fortgeschrittenen Bearbeitungszeit bieten das Sozialamt mir eine gütliche Einigung mit einer Reduktion des Nachzahlbetrages um 20 Prozent auf 9000 Euro und ab dem 01.10.2019 auf 350 Euro an.

    Ich bin eigentlich nach wie vor nicht gewillt, dieses Geld zu zahlen.

    Seht ihr hier noch Handlungsspielraum?

    Ich werde auch noch den Rest hier reinstellen,

  • 01.10.2016

    Nettoarbeitseinkommen brutto: 78212,00 Euro

    Monatlich: 4081,23 Euro

    abzüglich einer Pauschale von 5 % des Nettoeinkommens für berufsbedingte Aufwendungen 204 Euro

    zuzüglich eventueller Mehraufwand gegen Nachweis (s. Anlage Berufsbedingte Aufwendungen) 204 Euro

    (s. Anlage Berufsbedingte Aufwendungen) 204 Euro

    Versicherungen 433,28 Euro

    Altersvorsorgeaufwendungen 386,24 Euro

    Darlehen Umzug 150 Euro

    abzüglich Mehrkosten des Wohnens 215 Euro


    Bereinigtes Einkommen 2692,64 Euro

    Selbstbehalt der unterhaltspflichtigen Person 1800 Euro

    für den Unterhalt zur Verfügung stehendes Einkommen 892,64 Euro

    für Unterhalt einzusetzten 892,64 x 50,0 % 447 Euro

  • 01.01.2017 - 28.02.2017


    Nettoarbeitseinkommen brutto: 32326,72 Euro (Abfindung)

    Monatlich: 9508,14 Euro


    abzüglich einer Pauschale von 5 % des Nettoeinkommens für berufsbedingte Aufwendungen 475,41 Euro

    zuzüglich eventueller Mehraufwand gegen Nachweis (s. Anlage Berufsbedingte Aufwendungen) 475,41 Euro

    Steuererstattung/Steuernachzahlung 2070,65 Euro 172,50 Euro
    Versicherungen 456,73 Euro

    Altersvorsorgeaufwendungen 418,92 Euro

    Darlehen für Umzug 150 Euro

    Scheidungskosten 854,89 Euro

    abzüglich Mehrkosten des Wohnens 215 Euro

    Darlehen Umzug 150 Euro

    abzüglich Mehrkosten des Wohnens 215 Euro


    Bereinigtes Einkommen 7109,69 Euro


    Selbstbehalt der unterhaltspflichtigen Person 1800 Euro


    für den Unterhalt zur Verfügung stehendes Einkommen 5309,69 Euro


    für Unterhalt einzusetzten 5309,69 x 50,0 % 2655,00

  • 01.03.2017 - 31.07.2017


    Nettoarbeitseinkommen brutto: 32854,33 Euro

    Monatlich: 4124,59 Euro


    abzüglich einer Pauschale von 5 % des Nettoeinkommens für berufsbedingte Aufwendungen 206,23 Euro

    zuzüglich eventueller Mehraufwand gegen Nachweis (s. Anlage Berufsbedingte Aufwendungen) 206,23 Euro

    Steuererstattung/Steuernachzahlung 2070,65 Euro 172,50 Euro

    Versicherungen 448,53 Euro

    Altersvorsorgeaufwendungen 370,46 Euro

    Darlehen für Umzug 150 Euro

    Scheidungskosten 854,89 Euro

    abzüglich Mehrkosten des Wohnens 215 Euro


    Darlehen Umzug 150 Euro

    abzüglich Mehrkosten des Wohnens 215 Euro


    Bereinigtes Einkommen 2051,98 Euro


    Selbstbehalt der unterhaltspflichtigen Person 1800 Euro


    für den Unterhalt zur Verfügung stehendes Einkommen 251,98 Euro


    für Unterhalt einzusetzten 251,98 x 50,0 % 126 Euro














  • ab 01.03.2018:


    Nettoarbeitseinkommen brutto: 39336,88 Euro

    Monatlich: 3933,69 Euro


    abzüglich einer Pauschale von 5 % des Nettoeinkommens für berufsbedingte Aufwendungen 196,68 Euro

    zuzüglich eventueller Mehraufwand gegen Nachweis (s. Anlage Berufsbedingte Aufwendungen) 196,68 Euro

    Steuererstattung/Steuernachzahlung 821,64 Euro 68,47 Euro

    Versicherungen 455,96 Euro

    Altersvorsorgeaufwendungen 299,23 Euro

    Darlehen für Umzug 150 Euro

    Scheidungskosten 854,89 Euro

    abzüglich Mehrkosten des Wohnens 215 Euro


    Darlehen Umzug 150 Euro

    abzüglich Mehrkosten des Wohnens 215 Euro


    Bereinigtes Einkommen 2682,28 Euro


    Selbstbehalt der unterhaltspflichtigen Person 1800 Euro


    für den Unterhalt zur Verfügung stehendes Einkommen 882,28 Euro


    für Unterhalt einzusetzten 251,98 Euro x 50,0 % =442 Euro

  • Ich habe noch Verständnisfragen.

    Ich möchte das aber Schritt für Schritt durch gehen und mit 2016 anfangen:


    Ich habe schon einem gefragt, aber keine Antwort bekommen:


    Wann kam die RWA?



    Wenn die Zahlen stimmen ist das Ergebnis nicht zu beanstanden.


    Zur Kontrolle:


    Welches OLG ist für dich zuständig?

    Wohnort?


    Zu berufsbedingte Ausgaben:

    Wie kommst du zu deiner Arbeitsstätte?

    Mit dem Pkw?

    Einfache Entfernung?



    Mit welchen Versicherungen kommt man auf 433,28 EUR?

    Bitte mal auflisten.


    Welche Altersvorsorge hast du geltend gemacht?

    Bitte mal erläutern was du angegeben hast.


    Deine Warmmiete betrug also 695 EUR?

    Richtig?


    Warst du 2016 noch verheiratet ?



    Die nachgewiesenen Tilgungsleistungenfür die vermietete Immobilie wurde nunmehr in Form vonAltersvorsorgeaufwendungen ebenfalls berücksichtigt.

    Den Zusammenhang bitte näher erklären:


    Wem gehörte diese Immobilie 2016?

    Wie wurden die Mieteinnahmen berücksichtigt?

    Wie hoch waren die Tilgungsleistungen?


    Am besten noch mal ausführlich beschreiben, wie die Immobilie 2016 berücksichtigt wurde.

    Ich kann das aus der Berechnung nicht entnehmen.

  • Ebenso wurde die Tatsachewegagumentiert, dass mein Vater gar nicht mein leiblicher Vater ist –dies habe ich an meinem 18ten Geburtstag erfahren – und habe dasdann allerdings nicht gerichtlich angezeigt da ich das nicht wusste.

    Nicht Wissen wird von keinem Gericht anerkannt.

    Indem du nichts unternommen hast, hast du anerkannt, dass es dein Vater ist.

    Das ist jetzt definitiv zu spät.


    Es käme lediglich eine Minderungdes Unterhaltsanspruchs in Betracht.

    Ich sehe das genau so.

    Hast du denn Beweise, dass er Unterhalt verweigert hat.

    Wäre er in der Lage gewesen Unterhalt zu zahlen?

  • Awi, manche Dinge weiss ich einfach nicht mehr. 2016 war ich noch verheiratet. Die Immobilie gehört eigentlich erst nach der Scheidung mir alleine, seit 01.08.2017. Die Mieteinnahmen 710 Euro gingen bis zur Scheidung an meinen Exmann. Die Tilgung liegt bei 890 Euro im Monat. Ich habe 2016 mit Homeoffice im Außendienst gearbeitet. Die RWA kam im Herbst 2016. Ich wohne jetzt in HH, mein Vater ist in der Oberpfalz. Am Dienstag müssen wir eine finale Info an das Sozialamt geben, ich bekomme die Krise.

  • Altersvorsorge Riester 162,17 und Tilgung der Immobilie 256,75: 418,92 Euro monatlich. Jährliches Einkommen brutto 78212,00 monatlich 6517,67 Max. 5 Prozent hieraus als zusätzliche Altersvorsorge berücksichtigungsfähig 325,88 ggf. zuzüglich Altersvorsorge bei Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze 60,36 Max. als Altersvorsorge bzw. zusätzliche Altersvorsorge berücksichtigungsfähig 386,24

  • Die RWA kam im Herbst 2016.

    Das erklärt dann zumindest den Zahlbetrag 1341 EUR für 2016.

    Zahlbetrag in Euro

    1341

    Was mir aber nicht klar ist:


    Wo taucht dein Ehemann in der Berechnung auf?

    2016 wart ihr noch verheiratet.


    Hat er kein Einkommen gehabt.

    Hast du keine Angaben zu ihm gemacht?


    Was hat denn die Rechtsanwältin dazu gesagt?

  • Ich habe nirgends eine Kilometerpauschale angegeben... Fällt mir gerade auf. Wobei ich ja bis 01.02.2018 mit Homeoffice gearbeitet habe....

    Du hast insofern Glück, dass sie mit einer Pauschale 5% des Netto gerechnet haben, denn das OLG Hamburg gewährt keine Pauschalen:


    10.2.1 Eine Pauschale wird in der Regel nicht gewährt, sondern die berufsbedingten Aufwendungen sind im Einzelnen darzulegen.

  • Ich wusste nicht das ich für meinen Exmann noch was angeben muss. Mach mir nicht so ne Angst bitte. Die Anwältin hat nichts dazu gesagt. Soll ich das noch nachreichen?

  • Die haben mir in 2016 auch die Tilgung des Kredites schon mit eingerechnet obwohl ich das erst im August 2017 übernommen habe, habe ich aber denen schon gesagt.

  • Und der Riester ist noch drin, den habe ich seit 2017 nicht mehr. Nochmal meine Frage an dich, wie siehst du die Möglichkeit eines Gegenangebotes meinerseits? Meine Anwältin pocht immer auf den Umstand das es nicht mein Vater ist, der Unterhalt verweigert wurde und zuletzt, ich habe eine diagnostizierte Persönlichkeitsstörung. Diese treten in der Regel vor dem 5 Lebensjahr auf und entstehen durch Traumas bzw. Vernachlässigung. Es wird aber schwierig dies konkret auf meinen Vater zu belegen...

  • Ich wusste nicht das ich für meinen Exmann noch was angeben muss. Mach mir nicht so ne Angst bitte. Die Anwältin hat nichts dazu gesagt. Soll ich das noch nachreichen?

    und

    Die RWA kam im Herbst 2016.

    2016 wart ihr noch verheiratet.

    Habt ihr da schon getrennt gelebt?

    Wenn ja, dann musstest du keine Angaben zum Ehemann machen.