Elternunterhalt - Ich bitte um eure Unterstützung

  • Hallo Josi, mit awi hast du einen guten Berater an deiner Seite, er hat mir auch sehr geholfen.


    Was mir zu deinem Fall noch einfällt ist die Tatsache, das das Amt in der Oberpfalz ja eine Klage in Hamburg einreichen müsste um an den EU zu gelangen.

    Das werden die möglicherweise bei der Summe dann auch machen. Da kommen dann die unterschiedlichen LL zum tragen und es muss nicht besser für dich ausgehen.

    Das mit deinem EX-Mann spielt dann eine Rolle, wenn er deutlich weniger als du verdient hat.

    Hat er mehr oder gleich verdient, ist es sogar bessser, wenn er nicht mit im Boot ist.

    Eine weitere Sache ist ein Gedanke von unikat, der hier auch die Investitionskosten der Pflegeinrichtung nicht als gerechtfertigt angreifen würde.


    Nun, du schreibst das die Zeit drängt. Ich finde es ist vom Amt sehr viel Zeit von der Uhr genommen worden.

    Daher macht es doch auch Sinn, um eine Fristverlängerung zur bitten.


    So gewinnst du etwas Zeit, kannst in "Ruhe" deine Gegenantwort formulieren.

    Es gibt einfach eine Menge Sachverhalte die zu klären sind und vorher nicht bekannt waren.


    Das Amt selber hat ja schon signalisiert, das es bereit ist auf einen Teil der Forderungen zu verzichten.

    Hier gilt es wohl überlegt einen Kompromiss zu finden.

    Ich finde es auch vollkommen ungerecht, das du für jemand zahlen sollst, der nachweislich nicht dein Vater ist.


    Daher und weil auch hier das Amt Spielraum angeboten hat sieht man, das die auch nicht sicher sind, ob die gesamte Forderung vor Gericht bestand haben wird.


    VG frase

  • Was meinst du denn zum Thema Vergleich? Soll ich mich weigern das zu zahlen bzw. ein Gegenangebot machen?

    Leider ist dein Fall sehr kompliziert, mit vielen verschiedenen Zeitabschnitten.

    Deine Angaben sind nicht so klar, dass ich jetzt schon ein vollständiges Bild habe.

    Wahrscheinlich sind in der Berechnung viele Fehler enthalten, sowohl zu deinen Gunsten als auch vielleicht zu deinen Ungunsten aber auf die Schnelle überblicke ich das nicht.


    Einfach weigern könnte zu einer Klage führen.

    Ein Gegenangebot könnte das zumindest erst mal hinaus zögern.

    Mach einen Versuch und drück auf die Tränendrüse.

    Dann warte ab, wie sie reagieren.



    Ich habe schon einmal gefragt aber leider keine Antwort erhalten:


    Ist er in einem Pflegeheim?

    Wenn ja, seit wann und weshalb?

    Lebt die Mutter noch?

  • Ich finde es auch vollkommen ungerecht, das du für jemand zahlen sollst, der nachweislich nicht dein Vater ist.

    Das sehe ich allerdings anders.

    Immerhin hat dieser Vater ihren Unterhalt zumindest bis zum 18.ten Lebensjahr gesichert.

    Warum er es dann nicht mehr tat, darüber könnte man jetzt spekulieren.

    Vielleicht gab es auf Grund des Geständnisses ein Zerwürfnis und die UHP hat sich von ihm abgewendet.


    Deinen anderen Ausführungen kann ich nur zustimmen.

  • Ebenso wurde die Tatsachewegagumentiert, dass mein Vater gar nicht mein leiblicher Vater ist –dies habe ich an meinem 18ten Geburtstag erfahren – und habe dasdann allerdings nicht gerichtlich angezeigt da ich das nicht wusste.

    wenn ein Sozialamt Unterhalt für ein "Elternteil" verlangt, so muss zuerst klargestellt sein, ist dieses Elternteil tatsächlich, hier der vermeintliche Vater auch der tatsächliche Vater, denn Elternunterhalt beruht auf der Abstammung

    § 1589 BGB

    "(1) Personen, deren eine von der anderen abstammt, sind in gerader Linie verwandt. Personen, die nicht in gerader Linie verwandt sind, aber von derselben dritten Person abstammen, sind in der Seitenlinie verwandt. Der Grad der Verwandtschaft bestimmt sich nach der Zahl der sie vermittelnden Geburten."


    so wie ich dies hier verstanden, beruht der übergeleitete Anspruch des Sozialamts gegen das Kind nicht auf Abstammung von dem "Vater"


    wenn das Kind beweisen kann, der Anspruch beruht nicht auf "Abstammung" so ist aus meiner Sicht kein Unterhaltsanspruch entstanden, da keine Abstammung, und somt keine Verwandtschaft


    Meine Anwältin pocht immer auf den Umstand das es nicht mein Vater ist

    so sehe ich das auch, denn § 1601 BGB bestimmt

    "Verwandte in gerader Linie sind verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren."


    Folge:

    wer nicht verwandt ist, braucht keinen Unterhalt zu leisten

    Nicht Wissen wird von keinem Gericht anerkannt.

    Indem du nichts unternommen hast, hast du anerkannt, dass es dein Vater ist.

    Das ist jetzt definitiv zu spät.

    das sehe ich nicht so, der Ablauf der Frist gemäß § 1600b BGB ändert nichts an der Tatsache der fehlenden Verwandtschaft/Abstammung

    indem die Vaterschaft nicht angefochten wurde, ist nicht die Anerkennung der Vaterschaft verbunden



    > im übrigen stellt sich hier die Frage nach den biologischen Vater, welche Rolle spielt er hier

    > desweiteren stellt sich hier die Frage, woher das Kind, der "Vater" ist nicht der Vater, und kann es beweisen

  • kann das Kind beweisen, das der "rechtliche Vater" nicht der "biologische Vater" ist, somit keine Verwandtschaft existiert, dann ist aus meiner Sicht kein Anspruch entstanden

  • wenn das Kind beweisen kann, der Anspruch beruht nicht auf "Abstammung" so ist aus meiner Sicht kein Unterhaltsanspruch entstanden, da keine Abstammung, und somt keine Verwandtschaft


    Nach deiner Definition müsste also auch ein adoptiertes Kind nie für seine Adoptiveltern Unterhalt zahlen und umgekehrt.

  • Danke für euere Unterstützung. Ich habe die ganze Sache ja schon verlängern lassen und meine Anwältin streikt so langsam das nochmal anzufragen. Was ich so mitbekomme ist wohl das die Berechnung so eher zu meinen Gunsten ist, da verschiedene Faktoren positiv für mich aussehen, Exmann nicht drin (er hat mehr verdient als ich), Riester drin, Ratenzahlung etc. Die Frage ist, wenn ich einen Gegenvorschlag mache und dieser abgelehnt wird klagt das Sozialamt wohl auf die ursprünglichen 11500 Euro und nicht auf den Kompromiss von 9000??

  • @ Josi,


    ich erachte es als überaus schwierig, dir zu helfen.


    Du hast es offensichtlich eilig, beantwortest aber Fragen entweder nicht oder nicht vollständig und in der Regel mit viel Zeit dazwischen, so dass man den Fall wieder aus den Augen verliert, neu nachlesen und nachfragen muss.


    Diese Frage habe ich schon zwei Mal gestellt und keine Antwort erhalten.


    Ist dein Vater in einem Pflegeheim?

    Wenn ja, seit wann und weshalb?

    Lebt die Mutter noch?


    Auch bezüglich deines Ex habe ich indirekt eine Antwort gegeben.

    Ich habe geschrieben:


    Habt ihr da schon getrennt gelebt?

    Wenn ja, dann musstest du keine Angaben zum Ehemann machen.

    Du hast geantwortet, dass ihr zum Zeitpunkt der RWA schon in Trennung gelebt habt.

    Damit ist diese Sache doch klar und dein Ex-Mann ist raus und fließt nicht in die Berechnung ein.


    Insofern ist die Berechnung richtig, zumindest für 2016, falls alle anderen Angaben richtig sind.


    Die anderen Jahre durchzuackern fehlt wahrscheinlich die Zeit, da mir noch vieles nicht klar ist.

    Vor allem Januar und Februar 2017 ist mir noch völlig unklar.


    Aber du hast in deinem ersten Beitrag geschrieben:


    Ich habe die Berechnungen durchgesehrn mit meiner Anwältin. Und das erschien logisch.

    Wenn es dir logisch erschien, dann zweifelst du die Berechnung ja nicht an und deine Anwältin auch nicht.


    Anders als Unikat sehe ich keine Chancen eine Zahlung wegen nicht biologischer Abstammung zu verweigern, denn es gibt nicht nur die biologische Verwandtschaft sondern auch die rechtliche Verwandtschaft. Ein Adoptivkind könnte sich auch nicht auf die fehlende biologische Abstammung berufen und Adoptiveltern müssten Unterhalt auch für ihr Adoptivkind zahlen und könnten sich nicht wegen fehlender biologischer Verwandtschaft heraus reden.


    Im Übrigen war scheinbar auch deine Anwältin dieser Meinung. Ich verweise auf folgende Posts:


    Diese Anwältin scheint mir suspekt.

    Sie hätte gleich erkennen müssen, dass das Anfechten der Vaterschaft nicht erfolgreich sein würde.


    Die Anwältin hat das ja auch zu bedenke gegeben. Ebenso wie in der Regel auch nicht das Thema Unterhaltsverweigdrung vom Vater durchgeht.


    Die Frage ist, wenn ich einen Gegenvorschlag mache und dieser abgelehnt wird klagt das Sozialamt wohl auf die ursprünglichen 11500 Euro und nicht auf den Kompromiss von 9000??

    Das könnte passieren, ob das SA bei der geschilderten Sachlage gleich klagen würde?? Keine Ahnung??

    Ich weiß nicht wie der Sachbearbeiter tickt.

    Das kannst du besser beurteilen.


    Das Risiko kann dir niemand abnehmen.

    Was meint denn deine Rechtsanwältin?


    Du könnest das Risiko minimieren, indem du einen Vergleichsvorschlag machst und ihnen gehörig was vor heulst und auf die Tränendrüsen drückst, aber auch gleichzeitig eine Summe in Höhe deines Vergleichsvorschlags überweist. Das vermindert zumindest den Streitwert und du gewinnst etwas Zeit.


    Gruß

    awi

  • Die Frage ist, wenn ich einen Gegenvorschlag mache und dieser abgelehnt wird klagt das Sozialamt wohl auf die ursprünglichen 11500 Euro und nicht auf den Kompromiss von 9000??

    das Sozialamt kann die Klage auf die 11.500 stützen, aus meiner Sicht wird das Gericht sich auf die 9.000 € beziehen

    ansonsten wäre dies ein Fall von widersprüchlichen Verhalten



    "Widersprüchliches Verhalten ist dann rechtsmissbräuchlich, wenn für den anderen Teil ein Vertrauenstatbestand geschaffen worden ist oder wenn andere besondere Umstände die Rechtsausübung als treuwidrig erscheinen lassen"


  • > im übrigen stellt sich hier die Frage nach den biologischen Vater, welche Rolle spielt er hier

    weiterhin stellt sich die Frage nach der Rolle der Mutter ... ?


    in diesem Zusammenhang ein Verweis auf § 1600 BGB

    "(1) Berechtigt, die Vaterschaft anzufechten, sind:

    1.der Mann, dessen Vaterschaft nach § 1592 Nr. 1 und 2, § 1593 besteht,
    2.der Mann, der an Eides statt versichert, der Mutter des Kindes während der Empfängniszeit beigewohnt zu haben,
    3.die Mutter und
    4.das Kind.

    (2) Die Anfechtung nach Absatz 1 Nr. 2 setzt voraus, dass zwischen dem Kind und seinem Vater im Sinne von Absatz 1 Nr. 1 keine sozial-familiäre Beziehung besteht oder im Zeitpunkt seines Todes bestanden hat und dass der Anfechtende leiblicher Vater des Kindes ist.

    (3) Eine sozial-familiäre Beziehung nach Absatz 2 besteht, wenn der Vater im Sinne von Absatz 1 Nr. 1 zum maßgeblichen Zeitpunkt für das Kind tatsächliche Verantwortung trägt oder getragen hat. Eine Übernahme tatsächlicher Verantwortung liegt in der Regel vor, wenn der Vater im Sinne von Absatz 1 Nr. 1 mit der Mutter des Kindes verheiratet ist oder mit dem Kind längere Zeit in häuslicher Gemeinschaft zusammengelebt hat."

  • Awi, Jan und Feb. 2017 habe ich Geld aus einem Vergleich bekommen.

    Diese Erklärung ist nicht ausreichend.

    Ich bin doch kein Gedankenleser.


    Was war der Hintergrund des Vergleichs?

    Wieso und Wann wurde das Geld gezahlt?

    Wurde dir gekündigt?

    Nimm dir ein bisschen mehr Zeit für deine Erklärungen und erkläre etwas ausführlicher.

  • Awi, sorry, wie soll ich denn wissen welche Infos du brauchst. Ja, mir wurde gekündigt aus betriebsinternen Gründen. Das Geld wurde im Jan und Feb ausgezahlt. Das Geld wurde quasi ala Vergleich gezahlt.

  • Ja, mir wurde gekündigt aus betriebsinternen Gründen.

    Hast du sofort wieder einen neuen Job gefunden?

    Ab wann genau?

    brutto: 39336,88 Euro

    Monatlich: 3933,69 Euro


    39336,88 Brutto war die gesamte Abfindung für beide Monate?

    Monatlich wurden dann 9508, 14 EUR ausgezahlt?


    Hast du einen größeren Betrag davon als Altersvorsorge angelegt?

  • Neuen Job hatte ich ab 01.03.2017

    Dann ist die Abfindung als Einkommen für Januar und Februar 2017 anzurechnen.

    Insofern ist die ermittelte Leistungsfähigkeit von je 2655 EUR nicht zu beanstanden.

    Ich komme sogar auf einen etwas höheren Wert.


    Gefordert wird (wahrscheinlich) allerdings nur der ungedeckte Betrag von je

    Zahlbetrag in Euro

    975,24


    Wieso allerdings für Januar und Februar je 2655 EUR gefordert erschließt sich mir nicht

    und monatlich 2655 Euro von 01.01.2017bis 28.02.2017

    Überprüfe noch mal, ob die Zahlen richtig abgeschrieben hast.


    Falls die Zahlen richtig sind gibt es ein gutes Argument die Berechnung anzugreifen, denn sie ist nicht schlüssig.

    Allein für Januar + Februar ergibt sich eine Fehler von über 3000 EUR zu deinen Ungunsten.

  • Aber wieso das jetzt zu viel ist kapiere ich nicht

    Es ist nicht zu viel.

    Tut mir leid, wenn ich falsche Hoffnungen geweckt haben sollte.

    Ich habe wahrscheinlich etwas falsch gelesen oder falsch interpretiert.


    Ich habe mir die Berechnung noch mal angeschaut.

    Sie haben nur mit 975,24 EUR gerechnet und nicht mit 2655 EUR.

    Also für Januar und Februar ist das auch richtig.


    Ich gehe nun davon aus, dass der Rest auch richtig ist.


    Ich kann dir jetzt nur raten, was ich oben auch schon geraten habe.

    Auf eine Klage würde ich es nicht ankommen lassen.

    Das geht m.E.negativ für dich aus.