Hi,
na ja, "nachhaltige Störung des Familienfriedens," das würde bei Kindesunterhalt ja in gefühlten 90% der Fälle zu einer Befreiung der Unterhaltspflicht führen. Das kann es so nicht sein.
Und mit Kritik am Dozenten wäre ich hier vorsichtig. Ich zumindest erlaube mir kein Urteil aufgrund der sparsamen Angaben hier. Fakt ist doch, dass in jedem, wirklich jedem Einzelfall unbestimmte Rechtsbegriffe auszufüllen sind. Und das kann nur individuell geschehen. Deshalb wird sich der vorausschauende kluge Dozent bei dem Ausfüllen auf Standartbeispiele beschränken, um seine Zuhörer an die Denkstruktur heranzuführen.
Ich wehre mich immer ein wenig dagegen, irgendwelche sehr spezielle Fälle so darzulegen, als könne man daraus etwas allgemeinverbindliches herleiten. Das funktioniert nicht. Ich kann nun mal nichts allgemeines aus dem Fall herleiten, dass jemand aus dem 4. Stock aus Versehen eine Wassermelone auf den Kopf eines Fußgängers schmeißt und den dann noch trifft.
Herzlichst
TK