Unterschiedliche Kreditformen

  • Guten Abend Forum,


    ich bin Neuling und habe eine spezielle Frage:


    Ich lese immer wieder über unterschiedliche Kredite und ihre Anerkennung.


    Wo besteht der Unterschied bei der Auskunftspflicht? Was ist ein " Konsumkredit " und was ist keiner ?


    Grüße vom Hausmann

  • Ich lese immer wieder über unterschiedliche Kredite und ihre Anerkennung.


    Wo besteht der Unterschied bei der Auskunftspflicht? Was ist ein " Konsumkredit " und was ist keiner ?

    ein Konsumkredit ist beispielsweise der Kauf eines PKW, oder neue Küche, werden in der Regel anerkannt, sofern der Kredit vor Rechtswahrungsanzeige aufgenommen wurde


    Kredite, die der Vermögensbildung dienen, beispielsweise Hauskredite, sind das Gegenstüc

  • Vielen Dank für die schnelle Antwort.

    Wie sieht es aus, wenn man zu seinem alten Auto, welches man schon besitzt, noch ein zusätzliches teureres Auto als Hobby erwirbt ?


    Muss das anerkannt werden wenn es 5 Monate vor Zugang der RWA per Kredit angeschafft wurde ?

  • Ich habe auch eine Kredit vor 6 Monate vor der RWA aufgenommen als ich von Unterhalt noch keine Ahnung hatte.


    Ich bin auch gespannt, wie das gewertet wird.


    Ich kann dir dann gerne berichten, wenn ich ein Ergebnis habe.

  • Wie sieht es aus, wenn man zu seinem alten Auto, welches man schon besitzt, noch ein zusätzliches teureres Auto als Hobby erwirbt ?

    Kredite für Luxusgegenstände werden nicht anerkannt, so ähnlich argumentiert auch der BGH

  • Also ich habe einfach Konsumkredit in der Auskunft angegeben. Dazu den Kreditvertrag und fertig.

    Man konnte auch keine Rückschlüsse ziehen, denn es war nicht die Autobank.

    Ich bin der Meinung, das es keinen etwas angeht was ich finanziere und was nicht, wenn es vor der RWA lag.

    Ob ein Gegenstand Luxus oder übliches Hobby ist, wird dann ein Richter beurteilen.

    Ich kenne Richter, die fahren 35 tsd. € Harleys und damit bis auf den Hof vom Amtsgericht (bei schönem Wetter).


    VG frase

  • Hallo frase,


    schön, dass bei dem blöden Thema auch mal ein bisschen Witz in Form von Ironie durchblitzt ..

    Klar, schwacher Trost, aber man muss auch mal schmunzeln dürfen !

    Lemming

  • aus Urteil des BGH:


    (1) Zwar kommt Ansprüchen Unterhaltsberechtigter kein genereller Vorrang vor anderen Verbindlichkeiten des Unterhaltspflichtigen zu (vgl. auch Senatsurteil BGHZ 175, 67 = FamRZ 2008, 497 Rn. 10 ff.). Andererseits dürfen diese Verbindlichkeiten auch nicht ohne Rücksicht auf die Interessen der Unterhaltsberechtigten getilgt werden. Vielmehr bedarf es eines Ausgleichs der Belange von Unterhaltsgläubiger, Unterhaltsschuldner und Drittschuldner. Ob eine Verbindlichkeit im Einzelfall zu berücksichtigen ist, kann danach nur im Rahmen einer umfassenden Interessenabwägung nach billigem Ermessen entschieden werden. Insoweit sind insbesondere der Zweck der Verbindlichkeiten, der Zeitpunkt und die Art ihrer Entstehung, die Dringlichkeit der beiderseitigen Bedürfnisse, die Kenntnis des Unterhaltsschuldners von Grund und Höhe der Unterhaltsschuld und seine Möglichkeiten von Bedeutung, die Leistungsfähigkeit ganz oder teilweise wiederherzustellen (Senatsurteil BGHZ 154, 247 = FamRZ 2003, 1179, 1181).


  • Eine bereits bezahlte selbstbewohnte Immobilie spielt bei der 100.000 € Grenze keine Rolle ? Die gesparte Miete wird nicht als Einkommen gewertet ?

    Gruß

    Hausmann

  • Eine bereits bezahlte selbstbewohnte Immobilie spielt bei der 100.000 € Grenze keine Rolle ? Die gesparte Miete wird nicht als Einkommen gewertet ?

    dies ist Unterhaltsrecht, dies spielt bei der Prüfung der Grenze gemäß § 16 SGB IV keine Rolle

    "Gesamteinkommen ist die Summe der Einkünfte im Sinne des Einkommensteuerrechts; es umfasst insbesondere das Arbeitsentgelt und das Arbeitseinkommen"


    .


  • Ich habe im Schreiben an das SA einfach Kreditrate geschrieben. Also nicht explizit Konsumkredit.


    Der Kredit ist auch nicht von einer Autobank, sondern bei einer Direktbank aufgenommen.


    Falls jetzt dazu Fragen kommen: Muss ich dann nur sagen, es sei ein Konsumkredit ?


    Gruß


    Hausmann

  • Falls jetzt dazu Fragen kommen: Muss ich dann nur sagen, es sei ein Konsumkredit ?

    wenn ein Unterhaltspflichtiger einen Kredit als unterhaltsmindernde Position geltend machen will, dann ist er darlegungs- und beweisbelastet, und dazu gehört selbstverständlich der Zweck, wie auch der BGH betont


    der Unterhaltspflichtige wird mit entsprechender Nachfrage rechnen müssen

  • Ich habe den Kredit " vorsorglich" aufgenommen, also damit bisher auch noch nichts angeschafft.


    Meine Anwältin hat mir " durch die Blume " dazu geraten als meine Mutter noch nicht im Heim war und auch noch keine RWA da war.


    Will das SA in der Regel auch Kaufverträge sehen ?

  • das hängt ja von der Argumentation des Unterhaltspflichtigen ab, er möchte ja die Anerkennung

    Sozialämter berufen sich auf die unterhaltsrechtlichen Leitlinien, das ist für sie günstig


    wenn der Unterhaltspflichtige dies kippen möchte, dann ....


    im übrigen, Leitlinien sind ja unverbindlich

  • Ich habe den Kredit " vorsorglich" aufgenommen, also damit bisher auch noch nichts angeschafft.


    Meine Anwältin hat mir " durch die Blume " dazu geraten als meine Mutter noch nicht im Heim war und auch noch keine RWA da war.


    Will das SA in der Regel auch Kaufverträge sehen ?

    eine Kreditaufnahme ohne Sinn und Zweck, wenn ich dein Sachbearbeiter deines Sozialamts wäre, würde ich dies ohne weiteren Kommentar zurückweisen