Hallo liebe Mitstreiter,
ich pflege zum SHT momentan noch eine "Brieffreundschaft" und irgendwie drehen wir uns im Kreis.
Die Heimunterbringung erfolgte im Januar, RWA im Mai 2019. Meine Mutter hat einen amtlich bestellten Betreuer, jedoch habe ich zu beiden keinen Kontakt und werde auch in der Zukunft keinen Kontakt zu ihnen aufnehmen.
Ich habe dem SHT im Sommer mit dem von AWI erstellten Vordruck die Auskunft erteilt (dennoch wird in jedem Schreiben des SHT erneut die Abgabe der Auskunft auf amtlichem Vordruck gefordert). Verbunden mit der Auskunftserteilung habe ich auch darum gebeten mir mitzuteilen, wie sich der Bedarf zusammensetzt.
Mir wurde daraufhin eine Leistungsaufstellung zugesandt, aus der Pflegesatz (keine Aufschlüsselung der einzelnen Positionen), Barbetrag (das ist wohl das Taschengeld), KV/PV-Beitrag, Unterhaltszahlungen (Geschiedenenunterhalt durch meinen Vater), Pflegewohngeld (Heim in NRW), Pflegegeld und Grundsicherung hervorgehen.
Meine daraufhin erfolgte Bitte, mir den Heimvertrag, die monatlichen Heimabrechnungen, das Gutachten des MDK, die Bescheide über Pflegewohngeld und Grundsicherung sowie weitere zur Prüfung des Bedarfs notwendigen Unterlagen zukommen zu lassen, wurde nun mit dem Hinweis auf SGB X, 2.Kap. §§67ff, BDSG und §35 SGB I abgebügelt.
Zudem schreibt mir der SHT liegen ihm manche der geforderten Unterlagen, z.B. der Heimvertrag gar nicht vor!!!
Ich frage mich nun, wie es sein kann, dass der SHT 10 Monate nach Heimunterbringung und ohne Heimvertrag die Kosten zur Pflege bezahlt und diese von mir scheinbar ohne Grundlage einfordert. Ist das rechtens oder kann ich mich darauf berufen, dass dem SHT offenbar nicht ausreichend Unterlagen vorliegen um den Bedarf zu beweisen?
Was ratet Ihr mir zu tun bzw. wie soll ich mich verhalten?