Wie sind Schenkungen zu handhaben?

  • Noch eine Frage: meine Lebensgefährtin bekommt von ihrem Vater, der eine sehr gute Rente bezieht, monatlich einen Betrag von 800 € überwiesen. Der Betrag taucht nur auf ihren Kontoauszügen auf. Ist diese Schenkung dann als Einkommen meiner Lebensgefährtin relevant?

    Gruß

    Hausmann

  • Ist diese Schenkung dann als Einkommen meiner Lebensgefährtin relevant?

    aus unterhaltsrechtlicher Leitlinie


    "Freiwillige Zuwendungen Dritter (z.B. Geldleistungen, kostenloses Wohnen) sind nur dann als Einkommen zu berücksichtigen, wenn dies dem Willen des Dritten entspricht."


    wenn der Vater dies nicht als Einkommen seiner Tochter ansieht, dann kein unterhaltsrechtliches Einkommen