Liebes Forum,
immer wieder wird hier im Zusammenhang mit dem neuen Gesetz ab 2020 von der Vermutungsregel gesprochen.
Wie muss man sich das genau vorstellen ?
Mal ein Beispiel : 2019 RWA und auch noch Bescheid. Leistungsfähig. 600 € monatlich. Bruttoeinkommen nach Abzug der Werbungskosten 90.000 €.
Bedeutet: 600 monatlich bis Ende 2019 ab RWA. Dann Zahlung einstellen.
Und jetzt wird dann fröhlich drauf los vermutet ? Wenn dem Sachbearbeiter gerade langweilig ist, vermutet er ein bisschen und fragt mal nach, ob aus den 90.000 € vielleicht nach 6 Monaten 100.000 € geworden sind und wenn der Sachbearbeiter nicht so ein Vermuter ist, dann hört man nix ?
Muss der Sachbearbeiter, der gerne vermutet, eine Begründung abgeben für seine Vermutung ? Wie gesagt, vermuten kann man viel ...
Er müsste ja nur vermuten, dass man vielleicht die Stelle gewechselt hat und jetzt dadurch 100.001 € verdient.
Würde das schon als Begründung ausreichen ?
Ich vermute schon ....
Gruß vom Hausmann