Unterhalt "alte" Kinder

  • Hallöchen,


    Vielleicht gibt es so eine Frage schon, dann Schande über mein Haupt, ich habe es nicht gefunden.


    Mein Exmann und ich sind seit 5 Jahren getrennt. Seit März diesen Jahres wurde endlich der Kindesunterhalt für unsere beiden gemeinsamen Söhne (fast 10 und 7 Jahre alt) tituliert. Es handelt sich um eine Mangelfallberechnung, er. Zählt. Pro Kind knapp 210€/Monat, also deutlich unter dem, was eigentlich gezahlt werden müsste.


    Nun wird er im nächsten Jahr noch einmal Vater, bekommt also mit seiner jetzigen Partnerin noch ein gemeinsames Kind.


    Jetzt zur eigentlichen Frage: reduziert sich dann der Unterhalt, den er für unseren beiden gemeinsamen Kinder zahlt? Ich habe nun schon beide Varianten gehört, nämlich einmal, dass sich der Unterhalt reduziert, weil sich der zu zahlende Unterhalt auf 3 Kinder aufteilt und zum anderen, dass er trotzdem den Unterhalt weiterzahlen muss, den er hat titulieren lassen....


    Ich möchte ihm und seiner neuen Familie nichts schlechtes, allerdings würde sich der Unterhalt für meine Kinder um knapp 200 € monatlich insgesamt reduzieren und ich würde auch aufstockend kein UV vom JA bekommen, da ich in einer neuen Beziehung lebe (wohl auch nicht., obwohl mein neuer Partner durch den von ihm zu zahlenden Unterhalt auch "nur" seinen Freibetrag von knapp 1100 € monatlich über hat).


    Vielleicht kennt sich hier ja jemand aus und kann mir Auskunft geben ?, dass Ja lässt sich hier leider Zeit, um Auskunft zu geben und ich möchte schon einmal wissen, ob wir uns eine neue, kleinere und günstigere Wohnung suchen müssen ??


    Viele liebe Grüße und einen schönen Abend noch ?

  • Hallo,


    wenn es trotz des Versuchs einer gesteigerten Erwerbsobliegenheit beim Mangelfall bleibt,, wird das Geld auf alle Kinder aufgeteilt.


    Titulierter Unterhalt: er müsste auf eine Abänderung hinwirken.


    Hier sollte man abwägen, ob der Unterhaltsvorschuss nicht besser wäre.


    Neuer Partner muss nicht unbedingt gegen die Zahlung des UVG sein.


    edy

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  • Also müsste er eine Änderung des Titels beantragen?



    Mir wurde gesagt, dass wenn man in einer neuen Beziehung lebt und gemeinsam wohnt, dies ein Ausschlusskriterium für UV ist.

  • Hallo,


    Mir wurde gesagt, dass wenn man in einer neuen Beziehung lebt und gemeinsam wohnt, dies ein Ausschlusskriterium für UV ist.



    Richtig ist, man darf nicht verheiratet sein.


    edy

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  • Ahhh okay danke.


    Das heißt auf gut Deutsch, dass ich abwarten, bis mein Ex-Mann einen Antrag auf Abänderung des Titels gestellt hat und wenn dann alles neu berechnet ist, schauen wir, was er noch zahlen muss und ich beantrage dann den Ausgleich bis UVG.

  • Hallo,


    Lass es dir doch einfach mal von der Unterhaltsvorschusskasse ausrechnen.


    Falls er weniger zahlt als die Höhe des UVG, dann kannst du evtl, bis zur Höhe des UVG aufstocken.


    edy

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  • Im Moment zählt er 10€ mehr als UV. Es ging mir halt darum, was hinterher ist.


    Und da der Entbindungstermin noch eine Weile hin ist, rechnen sie noch nicht einmal etwas aus

  • Hallo,

    Im Moment zählt er 10€ mehr als UV. Es ging mir halt darum, was hinterher ist.


    Und da der Entbindungstermin noch eine Weile hin ist, rechnen sie noch nicht einmal etwas aus


    Ich nehme an dass er dann den bestehenden Titel abändern lässt.


    Du kannst dann die Summe bis zur Höhe des UVG aufstocken lassen.


    edy

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