Hallo ihr Lieben,
ich bin ganz neu mit dem Thema Elternunterhalt konfrontiert und hätte ein paar Fragen - toll, dass es so ein Forum gibt!
Mein Vater hatte im April einen schweren Schlaganfall, seit 01.11. ist er in einem Heim der Phase F untergebracht - der Eigenanteil hierfür beträgt 4500 EUR monatlich. Er bekommt vermutlich Pflegestufe 5.
Entschieden hat das Ganze meine Mutter, die selbst jedoch nicht dafür aufkommen kann.
Es ist ein noch nicht abbezahltes Haus vorhanden, mein laut Einkommen voraussichtlich nicht leistungsfähiger Bruder wohnt noch zuhause.
Mein Papa erhält noch ein Erbe, leider stellt sich einer seiner Brüder aktuell quer. Das würde jedoch den Heimaufenthalt zumindest für ein paar Monate finanzieren.
Rente wurde beantragt, Entscheid steht noch aus. Eine private Pflegeversicherung hatte er keine.
Das Sozialamt erhielt den Antrag meiner Mutter über Sozialleistungen für meinen Vater am 05.11. Das Amt schickte mir in der folgenden Woche bereits einen Brief mit der Bitte um Auskunft, immerhin noch ohne Frist, aber unter Androhung von Zwangsgeld, falls ich meiner Auskunftspflicht nicht nachkomme. Das Amt selbst hat noch keine Hilfe bewilligt. Ich habe daraufhin versucht zu recherchieren, ob ich damit bereits jetzt auskunftspflichtig bin und habe dazu nur eine Antwort einer Anwältin gefunden, die das verneint:
https://www.anwalt.de/rechtsti…r-sozialhilfe_067511.html
Naja, ich werde wohl trotzdem halbwegs zeitnah (oder um den 29.11. herum :-)) Auskunft erteilen...
Kurz zu mir:
Ich bin 29, arbeite nach meinem Studium seit knapp 5 Jahren. Mein Gehalt war noch nie üppig, aber ich kann sparen.
Leider errechnen mir sämtliche Schonvermögenrechner, dass ich nur zwischen 8.000 und 11.000 EUR an Erspartem behalten dürfe, wenn ich zu Unterhalt herangezogen würde.
Schade, dass sich das Schonvermögen an den Berufsjahren bemisst, so ist man als junger Sparer natürlich nochmals gesondert gestraft
Mein Selbstbehalt wird im Wesentlichen nur durch eine Großtstadtmiete erhöht, die 200 EUR über der, die von Haus aus veranschlagt wird, liegt, sowie durch eine BU und Fahrtkosten zur Arbeit und zum pflegebedürftigen Vater...
Ich möchte nicht rumjammern, jeder, der unterhaltspflichtig ist, hat sein Päckchen zu tragen - emotional und finanziell.
Deshalb hoffe ich für uns alle auf das neue Gesetz.
Wie ist es bisher?
Wenn das Sozialamt feststellt, dass ich nur minimal leistungsfähig bin (vielleicht zwischen 25 und 50 EUR im Monat) oder gar nicht - packen sie dann mein Vermögen an? Und wenn ja, wie? Muss ich dann auf einen Schlag das überweisen, was sie als zu viel erachten?
Wie viel darf ich dann sparen, ohne dass sie es mir gleich wieder wegnehmen? Und damit meine ich nicht die max. 5% vom Brutto für die Altersvorsorge, sondern von welchem Geld darf ich mir Urlaube etc. leisten? Nur vom Selbstbehalt?
Vielen lieben Dank fürs Durchlesen, ich freu mich über jeden Tipp/ jede Anregung.
Eure Twentysomething