Auskunftsersuchen des Sozialamts vor Bewilligung und kann ich ab 2020 wieder so viel Vermögen ansparen, wie ich möchte?

  • Wenn ich jetzt noch etwas herumbummle, verschieben sich dann die Monate z.B. von Dezember 18 bis November 19?

    Die Monate verschieben sich i.d.R. nicht, November 18 bis Oktober 19 bleibt als Berechnungszeitraum gelten bis einem evtl. neuen Auskunftsersuchen.

  • ich möchte hier noch einmal auf § 94 SGB XII hinweisen


    (4) Für die Vergangenheit kann der Träger der Sozialhilfe den übergegangenen Unterhalt außer unter den Voraussetzungen des bürgerlichen Rechts nur von der Zeit an fordern, zu welcher er dem Unterhaltspflichtigen die Erbringung der Leistung schriftlich mitgeteilt hat.


    das bedeutet im Klartext, erst ab diesem Schreiben, Rechtswahrungsanzeige genannt, kann Unterhalt gefordert, und dieses Schreiben liegt bisher nicht vor,

    darum kann bisher kein Unterhalt gefordert werden


    haltet euch bitte an Gesetz, wenn ihr hier dem Beitragsersteller antwortet


  • Ich lege mir dann am besten ein weiteres Tagesgeldkonto an... dann habe ich eines für die Altersvorsorge

    Richtig.

    Dauerauftrag einrichten, Verwendungszweck "Altersvorsorge".

    Guthaben auf einem Depot wird auch als Altersvorsorge anerkannt?

    Selbstverständlich.

    Ein bestehendes Guthaben betrifft jedoch die Vermögensseite.

    Um das Einkommen zu bereinigen muss man laufend Altersvorsorge betreiben.

    Man könnte natürlich statt das Geld auf ein Tagesgeldkonto zu packen einen entsprechenden Sparvertrag für Fondsparen abschließen.


    Das SA möchte Auskunft über mein Einkommen von November 18 bis Oktober 19.

    Auskünfte über das Einkommen der Vergangenheit dienen nur als Anhaltspunkt für das zukünftige Einkommen.

    Tatsächlich müssen Leistungsfähigkeit und Bedürftigkeit zeitgleich zusammen fallen.

    Wer also in der Zukunft voraussichtlich weniger verdient, sollte das schon bei Auskunftserteilung mitteilen. Umgekehrt ist das zunächst erst mal günstiger für einen UHP.


    betrifft mich doch dahingehend, dass dieses Vermögen meines Vaters eben noch nicht abrufbar ist und man deshalb eben mich heranziehen könnte.

    Vermögen ist Vermögen. Einfach dem SHT mitteilen, dass die Eltern Vermögen besitzen. Unterhaltstechnisch bis du zunächst einmal raus. Wie ein SHT auf dieses Vermögen einmal zugreifen könnte braucht einen UHP nicht zu interessieren.

  • haltet euch bitte an Gesetz, wenn ihr hier dem Beitragsersteller antwortet

    An wen richtet sich dein Vorwurf?

    Scheinbar an alle, denn "haltet euch" ist Mehrzahl.

    Benenne bitte Ross und Reiter.

    Wer hat wann und wo etwas geschrieben, dass dem Gesetz widerspricht?

    Du bist doch sonst ein Meister im Zitieren.

    Am liebsten zitierst du dich jedoch selbst.

    Zitiere den Fehler, den jemand deiner Meinung nach gemacht hat, und stelle ihn richtig.

    Das wäre produktiv, alles andere ist Geschwurbel.

  • dieser Appell richtet sich an Alle, mich eingeschlossen


    hier im Forum wird sich immer mit Recht beklagt, das Sozialamt hält sich nicht an Recht und Gesetz,

    auch ich beklage diese Situation

    deswegen bin ich hier im Forum, um zur Aufklärung beizutragen


    es bleibt jedem selbst überlassen, ob er meine Beiträge in diesem Sinne versteht

  • Hallo ihr Lieben,


    ich sitze gerade an meiner Auskunft fürs Sozialamt... Irgendwie kann ich immer noch nicht glauben, dass sie gleich Auskunft von mir wollebn, obwohl sie selbst noch nichts zahlen... aber gut.


    Ich mache eine eigene Aufstellung, wie ihr geraten habt und nutze nicht das SA-Formular...


    Blöde Frage - zu welchem Stichtag muss ich die Höhe meines Vermögens nennen? Das Einkommen möchte das SA bis einschließlich 31. Oktober haben, deren Infoersuchen ging mir Mitte November zu.


    Sind unter "Vermögensnachweisen", die beigelegt werden sollen, Kontoauszüge gemeint? Will das SA wirklich alle Kontobewegungen sehen oder würde beispielsweise auch ein Screenshot des Vermögens reichen? Darf man bei Kontobewegungen schwärzen?


    Ein eher wenig kluger Schachzug von mir war, im Oktober mein bisheriges Tagesgeldkonto von der einen auf die andere Bank umzuziehen (bei der ich auch mein Giro hab) und bei der Gelegenheit meine Privatschulden bei meinem Partner (für mein Auto) auf einen Schlag zu begleichen (in Höhe von 5000 EUR)...


    Auf meinem Tagesgeldkontoauszug zum 31.10. steht somit als alter Saldo 20.000 EUR (mein Vermögen bis dato) und 18.000 EUR als neuer Saldo (die weiteren 3000 EUR habe ich erst im November überwiesen). Jetzt im Dezember habe ich also keine 20.000, sondern nur noch 15.000 EUR Vermögen (was das SA aber vermutlich nicht interessiert, oder?).


    Zählt auch das, was ich auf dem Girokonto habe (ca. 2 Monatsnettogehälter) und zur Begleichung meiner laufenden Ausgaben benötige als "Vermögen" und muss dementsprechend angegeben werden?


    Danke und liebe Grüße!

  • Sind unter "Vermögensnachweisen", die beigelegt werden sollen, Kontoauszüge gemeint? Will das SA wirklich alle Kontobewegungen sehen oder würde beispielsweise auch ein Screenshot des Vermögens reichen? Darf man bei Kontobewegungen schwärzen?

    ein Unterhaltspflichtiger sollte nie auf die Idee kommen, Kontoauszüge beizufügen, sondern immer nur einzelne beispielsweise Überweisungsbelege, es gibt keinen Anspruch des Sozialamts

    nur ein Vermögensverzeichnis, keinerlei Belege

    siehe § 260 BGB


    (1) Wer verpflichtet ist, einen Inbegriff von Gegenständen herauszugeben oder über den Bestand eines solchen Inbegriffs Auskunft zu erteilen, hat dem Berechtigten ein Verzeichnis des Bestands vorzulegen.


  • by the way...


    Das SA hat im November laut meiner Mutter noch keine Leistungen erbracht, d.h. mit dem neuen Gesetz kann das SA eigentlich höchstens für den Monat Dezember 2019 Unterhalt von mir verlangen (sofern es in diesem Monat zu Zahlungen seitens des SAs kommen würde) - sehe ich das richtig?

  • ein Unterhaltspflichtiger sollte nie auf die Idee kommen, Kontoauszüge beizufügen, sondern immer nur einzelne beispielsweise Überweisungsbelege, es gibt keinen Anspruch des Sozialamts

    nur ein Vermögensverzeichnis, keinerlei Belege

    siehe § 260 BGB


    (1) Wer verpflichtet ist, einen Inbegriff von Gegenständen herauszugeben oder über den Bestand eines solchen Inbegriffs Auskunft zu erteilen, hat dem Berechtigten ein Verzeichnis des Bestands vorzulegen.


    Ok cool, danke! Das heißt, das SA verlangt Belege zwar, hat aber keinen Anspruch darauf?

    D.h. ferner, dass ich meiner Auskunftspflicht nachgekommen bin, wenn ich alles nach bestem Gewissen angegeben habe und keine Belege hinzufüge?

  • § 117 SGB XII Pflicht zur Auskunft

    (1) Die Unterhaltspflichtigen, ihre nicht getrennt lebenden Ehegatten oder Lebenspartner und die Kostenersatzpflichtigen haben dem Träger der Sozialhilfe über ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse Auskunft zu geben, soweit die Durchführung dieses Buches es erfordert. Dabei haben sie die Verpflichtung, auf Verlangen des Trägers der Sozialhilfe Beweisurkunden vorzulegen oder ihrer Vorlage zuzustimmen. Auskunftspflichtig nach Satz 1 und 2 sind auch Personen, von denen nach § 39 trotz Aufforderung unwiderlegt vermutet wird, dass sie Leistungen zum Lebensunterhalt an andere Mitglieder der Haushaltsgemeinschaft erbringen. Die Auskunftspflicht der Finanzbehörden nach § 21 Abs. 4 des Zehnten Buches erstreckt sich auch auf diese Personen.


    Hm, also leider doch Belege...


    Wurde vom SA nämlich zur Auskunftspflicht gemäß §117 und nicht nur gemäß 1605 aufgefordert...

    Und sie haben schon aufgezählt, was sie alles als Belege haben möchten... :-(

  • Dabei haben sie die Verpflichtung, auf Verlangen des Trägers der Sozialhilfe Beweisurkunden vorzulegen

    Bankauszüge sind keine Beweisurkunden.

    Beweisurkunden sind z.B. Mietverträge, Kreditverträge, Gehaltsbescheinigungen u.ä.


    Die Bank stellt dir sicher eine Bestätigung über die Höhe deines Guthabens zum Stichtag aus.


    Ich würde nach dem Motto verfahren:" Da stell ich mich doch erst mal dumm...".

    Ein Zwangsgeld könnte allenfalls verhängt werden, wenn du völlig untätig bleibst, aber nicht, wenn du bei Auskunftserteilung Fehler machst.

  • Also generell steht auf dem "Wirtschaftlichen Erhebungsbogen" (den ich ja nicht benutze) fett drüber "Bitte für alle Angaben Nachweise beilegen!"


    Das hört sich so an, als ob ich auch beweisen müsste, dass meine Arbeitsstätte 10 km von meinem Zuhause entfernt ist usw.

    Denn das wird darin ja auch alles abgefragt.


    Im Brief steht


    "Sie werden gebeten, Ihre wirschaftlichen und persönlichen Verhältnisse mittels dem beiliegenden Formblatt bekannt zu geben und entsprechende Belege für Sie und Ihren Ehegatten vorzulegen.


    Zu diesen Nachweisen gehören z.B.:


    - der letzte Steuerbescheid (ggf. mit Anlage V und Anlage KAP der Steuererklärung - lasse ich bei Zinseinkünften von 2 EUR mal frech weg...)

    - Einkommensnachweise der letzten 12 Monate

    - Zins- und Tilgungsraten der selbst bewohnten Immo (habe ich nicht)

    - Zinseinkünfte und Kapitalerträge des letzten Jahres (wie gesagt, 2 EUR Zinsen und ich weiß nicht, ob hier auch VL hinzuzählt?)

    - Nachweise bestehender Versicherungen (da hab ich nur eine BU)

    - Nachweise über private Altersvorsorgeverträge (habe ich bisher noch nicht, spare noch übers Tagesgeld)

    - Vermögensnachweise (bei Lebensversicherungen bitte Rückkaufswert angeben)" --> Was genau versteht das SA darunter? Habe nur VL und Tagesgeld

  • Kontoauszüge werden aber doch auch sonst bei anderen Anträgen gefordert/ anerkannt, oder?

    Z.B. bei BAfoeG/ Hartz IV...

  • Vermögensnachweise (bei Lebensversicherungen bitte Rückkaufswert angeben)" --> Was genau versteht das SA darunter? Habe nur VL und Tagesgeld

    Lass dir von der Bank eine Bescheinigung über den Kontostand des Tagesgeldkontos geben oder wenn du es einfacher haben willst mach eine Kopie des letzten Bankauszugs und schwärze alles außer Kontostand.


    Beispiel:

    Vermögensaufstellung:


    Girokonto Nr. 12345678 bei der xy Bank:

    Kontostand am (Tag des Eingangs des Schreibens): 1000 EUR


    Tagesgeldkonto 23456789 bei der xy Bank:

    Kontostand am (Tag des Eingangs des Schreibens): 8000 EUR


    Die Zahlen sind frei erfunden, bitte anpassen.

  • Ok, konnte ich bei der einen Bank ganz easy online erstellen, die andere muss es mir schicken...


    Was genau ist denn nun der "Stichtag" - der Tag, an dem ich das Schreiben aus dem Briefkasten zog und las, der Tag, dem der Beamte es losschickte oder einfach der 31.10.2019, weil sie ja auch bis dahin mein Einkommen berücksichtigen?