Auskunftsersuchen des Sozialamts vor Bewilligung und kann ich ab 2020 wieder so viel Vermögen ansparen, wie ich möchte?

  • Es ist ein noch nicht abbezahltes Haus vorhanden


    Mein Papa erhält noch ein Erbe

    Verweise auf das Haus und auf das Erbe ...


    "Ich möchte darauf hin weisen, dass meine Eltern eine Immobilie haben und mein Vater außerdem ein Erbe zu erwarten hat. Er ist deshalb nicht bedürftig. Eine Unterhaltsverpflichtung meinerseits besteht nicht."


    der Tag, an dem ich das Schreiben aus dem Briefkasten zog

    Zum Beispiel.

  • Falls du doch etwas einrechen solltest, (EStB.) dann kannst du alle nicht relevanten Daten schwärzen. Ich habe damals alles von meiner Frau schwärzen müssen, weil die es so von mir verlangt hat. Über den EStB. hat das Amt dann auch deine Fahrstrecke, wenn du das sichtbar lässt. Was das Finanzamt anerkennt, wird meißt auch vom SHT anerkannt.


    VG frase

  • Falls du doch etwas einrechen solltest, (EStB.) dann kannst du alle nicht relevanten Daten schwärzen. Ich habe damals alles von meiner Frau schwärzen müssen, weil die es so von mir verlangt hat. Über den EStB. hat das Amt dann auch deine Fahrstrecke, wenn du das sichtbar lässt. Was das Finanzamt anerkennt, wird meißt auch vom SHT anerkannt.


    VG frase

    Danke!

  • Wie sind den eigentlich Vemögenswirksame Leistungen des Arbeitgebers bei der Aufstellung anzugeben?

    Zählen diese zum unterhaltselevanten Einkommen? Mein AG zahlt 26,50 EUR jeden Monat, ich den Rest zu den 40.

  • Wie sind den eigentlich Vemögenswirksame Leistungen des Arbeitgebers bei der Aufstellung anzugeben?

    Zählen diese zum unterhaltselevanten Einkommen? Mein AG zahlt 26,50 EUR jeden Monat, ich den Rest zu den 40.

    Sparen mindert nicht das unterhaltsrechtliche Einkommen. Du wirst so gestellt, als ob du die VL nicht ansparen würdest, d.h. die 40,00 € werden auf dein Netto-EInkommen aufgeschlagen und der Anteil deines Arbeitgebers abgezogen.

    Die 40,00 € können dann aber als sekundäre Altersvorsorge einkommensmindernd berücksichtigt werden.

  • Die 40,00 € können dann aber als sekundäre Altersvorsorge einkommensmindernd berücksichtigt werden.

    nur, wenn die 40 EUR nicht bereits in der Gehaltsabrechnung enthalten und dort als Einkommen ausgewiesen sind.

    Sollte überprüft werden.


    Aber im Ergebnis ist es in diesem Fall egal, da wegen des vorhandenen Vermögens der Eltern sowieso kein Unterhalt gefordert werden kann.