Hallo,
ich habe folgenden Fall: Mein Mann und ich haben uns nach 10 Jahren Ehe getrennt. Wir haben ein gemeinsames Kind mit 1,5 Jahren. Während unserer Ehe wollte ich mein Abitur nachmachen damit ich bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt habe, da ich noch keine Ausbildung habe. Kurz vor den Abiturprüfungen bat mich mein Mann mein Vorhaben aufzugeben da ich mich um seine Kinder aus der ersten Ehe kümmern sollte. Kurze Zeit später wurde ich dann mit unserem gemeinsamen Kind schwanger.
Mein Mann verdient cirka 3200 Euro mtl. Mein Mann ist nach unserer Trennung mit seiner Geliebten zusammengezogen. Die Miete wird von beiden bezahlt, die Wohnung läuft auf beide.
Wird das Gehalt seiner Lebenspartnerin mit einbezogen, da diese in einem eheähnlichen Verhältnis leben?
Wie ist das nach der Elternzeit wenn ich eine Ausbildung machen will, da ich ja eine während meiner Ehezeit machen wollte, dieses aber verhindert wurde durch meinen Ehemann (Unterhalt).
Danke