Unterhaltsberechnung

  • Hallo,


    ich habe folgenden Fall: Mein Mann und ich haben uns nach 10 Jahren Ehe getrennt. Wir haben ein gemeinsames Kind mit 1,5 Jahren. Während unserer Ehe wollte ich mein Abitur nachmachen damit ich bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt habe, da ich noch keine Ausbildung habe. Kurz vor den Abiturprüfungen bat mich mein Mann mein Vorhaben aufzugeben da ich mich um seine Kinder aus der ersten Ehe kümmern sollte. Kurze Zeit später wurde ich dann mit unserem gemeinsamen Kind schwanger.


    Mein Mann verdient cirka 3200 Euro mtl. Mein Mann ist nach unserer Trennung mit seiner Geliebten zusammengezogen. Die Miete wird von beiden bezahlt, die Wohnung läuft auf beide.


    Wird das Gehalt seiner Lebenspartnerin mit einbezogen, da diese in einem eheähnlichen Verhältnis leben?


    Wie ist das nach der Elternzeit wenn ich eine Ausbildung machen will, da ich ja eine während meiner Ehezeit machen wollte, dieses aber verhindert wurde durch meinen Ehemann (Unterhalt).


    Danke

  • Hallo,


    dir geht es in erster Linie um den Kindesunterhalt? Euer gemeinsames Kind lebt bei dir? Wo leben die Kinder deines Mannes aus erster Ehe?


    Die Höhe des Kindesunterhaltes bemisst sich nach der Düsseldorfer Tabelle. Dabei kommt es auf die Zahl der Unterhaltsberechtigten an. Es kommt deshalb darauf an, wieviel Unterhaltsverpflichtete vorhanden sind (Kinder, Exfrau, zweite Ehefrau, dritte Ehefrau?). Lebensgefährtin zählt nicht, außer, sie ist schwanger oder hat grade entbunden.


    Dein Eigenen Unterhalt musst du selbst sicherstellen, zumindest teilweise, wenn dein Kind drei Jahre alt geworden ist.


    Das mit dem Abitur ist problematisch, müsstest auf jedenfall du nachweisen, dass du es aus den von dir genannten Gründen abgebrochen hast.


    Gruss

  • hallo Alexandra,


    es geht um allgemeine Unterhaltsfragen. Unser gemeinsames Kind ist 1,5 Jahre. Die beiden Kinder aus seiner ersten Ehe sind wieder bei seiner ersten Ex-Frau. Sie sind 13 und 16 Jahre. Sie waren damals bei uns, da die Mutter völlig überfordert war, und das JA die Kinder zu uns schickte für cirka 1 Jahr. Mein Mann bat mich ich solle die Erziehung der Kid übernehmen da er es aus beruflichen und zeitlichen Gründen nicht schaffte. Damals war ich kurz vor der externen Abiprüfung. Ich selbst habe noch einen 10 jährigen Sohn aus einer vorherigen Ehe. Nachdem die Kids meines Mannes wieder zurück zu ihrer Mutter kamen wollte ich nochmals eine "normale" Ausbildung beginnen, doch diese musste ich wieder kurz vor den Prüfungen aufgeben da mein Mann mit der Betreuung meines Sohnes überfordert war. Ich war nicht schlecht, und hatte in der Zwischenprüfung nur gute Zensuren. Aufgrund dieser ständigen Stresssituationen wurde ich krank, und bekam ständig Magengeschwüre.


    Nun lebe ich von meinem Mann getrennt. Ich bin noch in Elternzeit und könnte nach dem 3ten Lebensjahr unseres Kindes nochmals mit einer "Erstausbildung" beginnen, damit ich in der Lage bin so schnell wie möglich meinen eigenen Unterhalt zu verdienen. Nun ist es aber so, das meine Ausbildung nur für zwei Jahre evtl. vom Arbeitsamt übernommen wird. Diese Ausbildung kann aber nicht verkürzt werden, und dauert mind. 3 Jahre.


    Kann ich von meinem Mann Unterhalt wegen Ausbildung verlangen?


    LG Lisa