Moin Community,
prinzipiell ist das genannte Anliegen rechtlich ja klar geregelt, jedoch sehe ich in meinem Fall ein paar Abweichungen. Um das Problem richtig anzugehen, brauche ich euren Rat.
Ich habe mit meiner Ex-Freundin ein gemeinsames Kind. In der Zeit zwischen 2017/2018 war sie deswegen nicht in Arbeit. Da wird uns stressfrei getrennt haben, haben wir die finanziellen Dinge unbürokratisch untereinander geregelt. Konkret bedeutete das:
Ich habe ihr monatlich den Kindesunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle (freiwillig im Faktor 1.5) gezahlt. Jede teure Anschaffung für das Kind (ob nun Kinderwagen, Kinderzimmer oder sonst was) habe ich getätigt. Zusätzlich habe ich die Miete (inkl. Nebenkosten) ihrer Wohnung mit rund 800€ bezahlt, sowie 400€ Lebenhaltungskostenzuschuss bezahlt. Ab dem 13. Monat war unser Kind bereits in der Kita, die Kosten von monatlich 400€ habe ich ebenfalls übernommen. Teure Einmalzahlungen (Reparatur Auto, größerer Kühlschrank, neuer Staubsauger.. usw.) habe ich auch übernommen.
Welche Leistungen sie in der Zeit bezogen hat, war mit nicht bekannt, bzw. hat mich auch nicht interessiert.
Nun habe ich vom kommunalen Jobcenter ein Schreiben zur Durchführung des SGB II bekommen. Ich werde aufgefordert, mit Zahlungsziel von 14 Tagen rund 6000€ ans Amt zahlen zu sollen, da dies dem Unterhaltsanspruch (geleistet durch die Agentur) entspricht, den ich nun zurückzahlen soll.
Meine Fragen dazu: Hätte man mich darüber nicht vor Erbringung der Leistungen unterrichten müssen? Warum soll ich jetzt noch einmal rund 6.000€ zahlen, obwohl ich sie jährlich mit über 20.000€ bezuschusst habe? Warum muss ich dafür zahlen, dass sie doppelt kassiert hat?
Wie gehe ich das ganze sinnvoll an? Die Summe treibt mich nun nicht in den Ruin, aber irgendwo reicht es langsam. Seit 3 Jahren geht mein Geld eigentlich nirgendwo anders hin, als zu meiner Ex. Nun kommt auch noch das Amt hinzu.
Vielen Dank