Hallo Forum,
für uns ist das Thema Elternunterhalt noch sehr neu und wir sind momentan dabei Informationen zu sammeln, da unsere Mütter jeweils in den kommenden Monaten in eine Pflegeeinrichtung kommen werden.
Sachverhalt:
Ich bin krankheitsbedingt Frührentner und beziehe eine Erwerbsunfähigkeits- bzw. Berufsunfähigkeitsrente. Meine Frau ist ebenfalls aus gesundheitlichen Gründen nur noch halbtags beschäftigt. Wir haben keine minderjährigen Kinder bzw. weitere Unterhaltsverpflichtungen.
Interessiert habe ich im Forum die Beiträge zum Angehörigen-Entlastungsgesetz (AEG) gelesen. Wenn dies in dieser Form kommt nach einer Zustimmung des Bundesrates am kommenden Freitag, würden wir beide nicht unterhaltspflichtig werden, da wir unterhalb der 100.000 Euro Grenze liegen würden. Wenn das Gesetz nicht kommt sieht die Situation schon anders aus. Aber ich bin da sehr zuversichtlich und warte hier erst einmal den kommenden Freitag ab und wenn es dann noch nicht klappt auch den Vermittlungsausschuss und das weitere Verfahren.
Aber sofern es kommt, habe ich dennoch folgende Fragen:
1.)
Im AEG ist immer wieder die Rede von einer 100.000 Euro Einkommensgrenze und dass nur eine Unterhaltsverpflichtung besteht, wenn man diese Grenze überschreitet. Das Vermögen wird dort nicht explizit genannt und es ist auch wohl strittig. Es könnte ja sein, dass jemand nur 12.000 Euro Einkommen hat, aber 10. Millionen Vermögen etc…. Die Sozialämter würden sich bei einem AEG mit Sicherheit mehr auf das Vermögen schauen.
Angenommen ich habe 200.000 Euro Vermögen und mein Altersvorsorgeschonvermögen nach der BGH-Berechnung wäre 150.000 Euro, dann müsste ich 50.000 Euro für eine mögliche Unterhaltsverpflichtung einsetzen. Ist dies so grundsätzlich richtig?
2.)
Jetzt habe ich aber was gelesen, das ein Rentner gar kein geschütztes Altersvorsorgeschonvermögen mehr hat, sondern dass dieses fiktiv in eine Rente umgewandelt und als Einkommen gewertet wird. Bei dem Beispiel oben mit 200.000 Euro Vermögen, würde dann meine vss. Lebenserwartung genommen bis zum 80 Lebensjahr. Somit noch ca. 30 Jahre und somit 200.000 Euro / 30 Jahre 12 = 555,55 Euro Rente/Monat. Ist dies so richtig?
3.)
Ebenso habe ich gelesen, dass das Vermögen bei dieser Berechnung fiktiv mit 5,5 Prozent pro Jahr verzinst wird. Somit wäre eine fiktive Rente natürlich viel Viel höher! Das kann ja wohl nicht sein bei der langjährigen und auch wohl zukünftigen Null-Zins-Phase, oder?
4.)
Meine Frau hat bis vor zwei Jahren immer Vollzeit gearbeitet. Vollzeitbrutto ca. 60.000 Euro. Seit zwei Jahren arbeitet Sie nur noch Teilzeit mit halben Gehalt mit ca. 30.000 Euro. Ich habe im Internet einen Rechner zur Ermittlung des Altersvorsorgeschonvermögens gefunden und dort mal die beiden Bruttoeinkommen eingegeben. Bei 60.000 Euro wäre das Schonvermögen ca. 188.000 Euro und bei 30.000 Euro ca. 94.000 Euro. Aber es kann ja nicht sein, dass nur das Vermögen zum aktuellen bestimmten Zeitpunkt zählt. Muss hier nicht jedes Jahr einzeln betrachtet werden? Ich verstehe das nicht. Habt Ihr da Informationen wie ich das Altersvorsorgeschonvermögen korrekt ermitteln kann?