Hallo Betroffene,
auch wenn wir alle gespannt auf den kommenden Freitag warten, gibt es ja auch noch Altfälle die geregelt werden könnten.
Daher habe ich zu folgender Situation eine Frage:
Sozialhilfefall tritt im Januar 2018 ein und Auskunft wird erteilt.
Nur der UHP gibt Auskunft, seine Ehefrau weigert sich und das Amt versucht auch nicht weiter an die Auskunft der Ehefrau zu kommen.
Die Berechnung (Forderung) kommt im Dezember 2018 nur auf Datenlage der Auskunft des UHP.
Die Berechnung wird zurückgewiesen und auch keine Zahlung geleistet, Letzter Kontakt dazu mit dem Amt über einen Anwalt im Februar 2019.
Seit dem keine Bewegung.
Bewusst wurde auch keine weitere Kommunikation betrieben, das letzte Schreiben war das vom Anwalt und blieb bisher unbeantwortet.
Was soll man nun tun, wenn das Gesetz kommt? Man würde ja mit der Information, das man unter 100.000€ liegt, den Verjährungsvorgang selber unterbrechen.
VG frase