Wenn ein Amt aber fast ein Jahr keine Erwiederung zum letzten Schreiben schickt, hat man da nicht auch ein gutes Argument um auf einen Vergleich hinzuwirken.
ein Vergleich bezieht doch die Vergangenheit ein, also rückwirkende Zahlung bis zur Rechtswahrungsanzeige, wenn tatsächlich bereits zeitliche Verwirkung vorliegt, warum dann dieser Schritt?