Hallo Zusammen
Ausgelöst durch meine Mutter beschäftigen mein Mann und ich uns seit dem Wochenende konkret mit den finanziellen Auswirkungen für den Fall dass meine Mutter zum Pflegefall würde und in einer Einrichtung gepflegt werden müsste. Ich zähle mal die Fakten möglichst konkret auf:
Mutter, 75 verwitwet - Renteneinkommen 2'200 - selbstbewohnte ETW 60qm (schuldenfrei), sonst kein Vermögen
3 Kinder mit folgenden Situationen
A: Verheiratet, kinderlos, zu versteuerndes Einkommen grad so > 100'000 - selbstbewohntes Haus 82qm (noch voll am abzahlen, erst vor 5 Jahren gekauft), kein Vermögen
B: Geschieden, alleinerziehend 2 Kinder, Hartz IV, ab 2.12. neuer Job nach über 2 Jahren (hoffen wir dass das gut geht), Unterhaltszahlungen dürften vom Amt kommen, da der Ex nicht zahlt
C: In Trennung, 2 Kinder, wohnhaft in der Schweiz, Einkommen dürfte ebenfalls > 100'000 sein, selbstbewohntes Haus (von Ex und Kinder), kleine Wohnung für Kind C
Genaueres zu den Einkünften weiss ich leider nicht, aber ich schätze die Situation aktuell so ein, dass Kind B ganz raus ist aus irgendwelchen Unterhaltsverpflichtungen. Hat ja selbst nix... Kind C dürfte nach Berechnung der Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Ex und den beiden Kindern ebenfalls ziemlich gerupft aus der Wäsche schauen.
Bleibt das im Geld schwimmende Kind A (meine Wenigkeit). Die 100'000 hören sich erstmal ja richtig toll an. Allerdings wüsste ich aktuell nicht, wie ich einen Unterhaltsbedarf für meine Mutter von 1'500 bis 2'000 stemmen sollte. Wir zahlen aktuell noch so richtig heftig ab, leben nicht im Luxus (Ferien gabs schon 10 Jahre nicht mehr...) Sicher könnte man hier und da einen Fuffi einsparen, aber auf den kompletten Betrag komme ich schlichtweg nicht!
Ich habe mich auch schon zum AEG eingelesen und mir schwant für meine Situation nichts Gutes. Nun zu meinen Fragen:
1. Von welchem "Einkommen" redet das SA? Nettoeinkommen, "bereinigtes Nettoeinkommen", zu versteuerndes Einkommen?
2. Sehe ich es richtig, dass (sofern AEG verabschiedet wird) in meiner Situation die Berechnung meiner Haftungsquote die ganz normale Unterhaltsberechnung vorgenommen wird? Düsseldorfer Tabelle... 1'800 bzw. 3'240 bei Ehegatten?
3. Stimmt es, dass ich ALLE Darlehensverbindlichkeiten (für das Haus) berücksichtigen darf? Ich lese im Netzt Widersprüchliches...
4. Geht das SA IMMER auf die Angehörigen los? Oder bleibt dieser ganze Spuk aus, wenn die monatliche Rechnung vom Pflegeheim brav von den Angehörigen beglichen wird (wie auch immer)?
5. Was passiert mit der Wohnung meiner Mutter, wenn sie in eine Pflegeeinrichtung käme? Kann ich dem SA gegenüber darauf verweisen und sagen "Vermögen vorhanden, holt erstmal das"? Oder wäre es geschickter (sofern meine Mutter dazu zu bewegen wäre!) die Wohnung jetzt auf mich zu übertragen mit Wohnrecht. Klar, meine Geschwister würden Amok laufen... aber die sind ja fein raus aus dem ganzen finanziellen Wust! Ich sehe darin die Chance, dass wir die Wohnung dann verkaufen könnten zu Marktwert, wenn absehbar ist, dass die Pflegekosten nicht mehr getragen werden können.
Ich bin aktuell ehrlich gesagt ziemlich schockiert über das Ausmass, was der Pflegefall annehmen kann. Klar, reden wir hier vom worst case. Aber wenn wir schon regeln, würde ich halt gern "optimal" regeln
Für eure wertvollen Tips und Ratschläge danke ich Euch!