Hallo Forumsmitglieder,
im Mai 19 habe ich meine Verdienstbescheinigungen beim Jugendamt, zur Neuberechnung des titulierten Unterhalts für meinen 13 jährigen Sohn eingereicht. Erst jetzt erhalte ich die neue Berechnung und nun wurde der Unterhalt auf 374€ festgesetzt. Ab Januar (mein Sohn wird 14) dann 395€. Diesen soll ich bist 15.01. titulierten lassen.
Durch die Bearbeitungszeit ist ein Unterhaltsrückstand von rund 1400 € entstanden und die soll ich bis Ende 2020 beglichen haben.
Auch das soll ich titulierten lassen.
Ich habe einen Arbeitsvertrag auf Zeit (Bau) und dieser endet im April 20. Ich erfahre erst im März, ob ich danach fest angestellt werde. Ich bin 56 Jahre alt und es kann sein, dass ich dann in die Arbeitslosigkeit falle oder eben einen weitaus schlechter bezahlten Job annehmen muss. Meine jetzige Frau (aus Gesundheitsgründen erwerbslos) und ich, leben allein von meinem Verdienst und ich habe Angst um unsere Existenz.
Dieses habe ich dem Jugendamt mitgeteilt und um Aufschub der Titulierung gebeten und auch darum, mir eine geringere Ratenzahlung für den Rückstand einzuräumen.
Beides lehnt die Dame ab. Wenn ich nicht bis 15.01. die 395€ Unterhalt und Rückzahlung bis Dezember 2020 von 1424€ titulierten lasse, verklagt sie mich... So ihre Drohung. Darf sie das?
Ich hoffe mir kann hier Jemand helfen. Ich bin wirklich verzweifelt.