Adoption - Erzeuger verstorben - Wohnung auflösen???

  • Hallo zusammen,

    hoffe ich habe das richtige Forum gewählt. Bin gerade sehr unsicher. Habe heute einen Brief von einer Wohnungsgenossenschaft erhalten, dass mein Erzeuger verstorben ist und ich seine Wohnung auflösen soll.

    Kurz ein paar Eckdaten. Ich bin 1971 geboren. Meine Mutter war zu dieser Zeit mit meinem Erzeuger verheiratet, hat sich allerdings 1974 scheiden lassen. Nach der Scheidung, hat sie einen anderen Mann kennengelernt und ihn geheiratet. 1977 wurde ich von diesem Mann als gemeinschaftliches eheliches Kind angenommen. So steht es geschrieben. Auch Änderung auf der Geburtsurkunde vorhanden. Ebenso Notariatsurkunde vorhanden. Muss ich dessen Wohnung auslösen und muss ich vom Erbe zurück treten? Er ist und war doch offiziell nicht mehr mein Vater.:?:

    Ich weiß auch nicht woher die Wohnungsgesellschaft meine Daten hat!!!

  • Hallo,


    Erzeuger ist hier nicht gerne gesehen. Kinder haben Vater und Mutter.


    Schreibe der Wohnungsgesellschaft, dass du mit deinem leiblichen Vater, wegen Adoption durch einen anderen, nichts mehr zu tun hast,


    Du wurdest als Minderjaehriger adoptiert



    Zitat

    Bei Minderjährigen gilt gem. § 1755 BGB, dass alle Rechte und Pflichten zu den bisherigen Verwandten erlöschen.

    ,edy

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