Hallo zusammen,
die meisten Diskussionen hier drehen sich um den Fall, dass die Eltern ins Pflegeheim müssen.
Wie aber verhält es sich im "Normalfall" wenn die Eltern nicht gepflegt werden müssen aber eine zu geringe Rente für den täglichen Bedarf bekommen?
Angenommen das Kind hat unter 100000€ Einkommen. Dann können die Eltern Grundsicherung beantragen.
Haben die Eltern trotzdem einen höheren Unterhaltsanspruch über den Betrag der Grundsicherung hinaus?
Wenn ja, wie berechnet sich dieser?
Wenn ja, bekommen die Eltern dann Sozialhilfe, um diesen Mehrbedarf zu decken?
Kann das Sozialamt den fehlenden Betrag von den Kindern zurückfordern, oder wird das durch das neue Gesetz ab 1.1.2020 ebenfalls ausgeschlossen (Kind verdient unter 100000€).
Würde mich freuen, wenn mich jemand aufklären könnte.
Danke und Gruß