Hallo in die Runde,
eigentlich ein zu schöner Tag um hier folgendes Problem anzuschneiden.
Ich bin bisher davon ausgegangen, das das AEG wie die GS angewendet wird.
Nun ist es aber bisher ja so bei GS geregelt, wer Angehörige hat, die über 100.000€ Einkommen haben, bekommt keinerlei Sozialleistungen, diese werden nach Antragstellung abgelehnt.
Kann mir mal jemand klar sagen, ob das jetzt auch für "Hilfe zur Pflege" gilt?
Das wäre ja fatal, dann würden die UHP über 100.000€ ja unabhängig von ihrer Leistungsfähigkeit auf den gesamten Restkosten sitzen.
VG frase