Bezahle bis jetzt den Pflegeplatz meiner Mutter

  • Hallo Unikat,


    danke für die Antwort!

    Also nochmal zur Sicherheit.

    Ich gehe im Januar aufs Sozialamt, stelle den Antrag auf Sozialhilfe im Namen meiner Mutter!

    Den gebe ich dann ausgefüllt mit den Unterlagen MDK- Gutachten, Rentenbescheid meiner Mutter und Heimvertrag ab.
    Dann wird hoffentlich schnell entschieden, weil die bekommen sicherlich viele Anträge im Januar. Ich wohne in einer Kleinstadt.


    Hoffe es klappt alles!

    Werde dann hier berichten wie es entschieden wurde, wenn Interesse besteht.


    viele Grüße

    Bruno


    ps: bitte Daumen drücken!

  • Hallo Bruno,


    zahle den Dezember, Stelle den Antrag i.V. zum 1.1.2020.

    Das Amt meldet sich bei dir um die fehlenden Unterlagen abzufragen.

    Da du den Vertrag mit dem Heim ja ohne Zusatz unterschrieben hast, kann das Heim ja des Geld von dir fordern, du bist deren Vertragspartner geworden.

    Die Bearbeitung kann im Januar schon dauern, denn du bist nicht der Einzige, der so vorgehen wird.

    Die Ämter werden ganz schön zu tun haben.


    VG frase

  • zahle den Dezember, Stelle den Antrag i.V. zum 1.1.2020.

    Das Amt meldet sich bei dir um die fehlenden Unterlagen abzufragen.

    Da du den Vertrag mit dem Heim ja ohne Zusatz unterschrieben hast, kann das Heim ja des Geld von dir fordern, du bist deren Vertragspartner geworden.

    ich bin der Überzeugung, der von mir vorgeschlagene Weg, im Dezember noch zu zahlen und erst im Januar den Antrag zu stellen, ist für den Beitragsersteller der einfachste Weg

    das Thema Vertragspartner habe ich auch bewußt nicht mehr angesprochen

  • Hallo,


    schade ich habe nun fast 8 Jahre das Pflegeheim gezahlt und habe dann endlich vor genau sieben Tage den Antrag beim Sozialamt eingereicht......


    Heute ist meine Mutter gestorben.
    Kann nun doch nicht von dem neuen Gesetz provozieren.


    danke euch allen aber recht herzliche das ihr mir geholfen habt!!!


    werde es nun nicht mehr erfahren, ob ich von dem neuen Gesetz entlastet worden wäre. Ziehe morgen den Antrag zurück.


    vielen Dank nochmals!!


    viele liebe Grüße

    Bruno

  • Hallo Bruno_H,


    erstmal mein Beileid für dich und deine Familie.

    Du solltest nicht übereilt handeln. Da die Heimkosten immer vormomatlich gezahlt werden (ist bei mir jedenfalls so) sollte zumindest der Januar erstattungsfähig sein. ich kann dir aber nicht genau sagen, ob es in deinem Fall, wo der Leistungsberechtigte im gleichen Monat verstorben ist auch so gilt.


    VG frase

  • Mir kommt’s eigentlich nicht auf einen Monat an..... den Januar zahle ich noch gerne... jetzt kommt halt andere Aufgaben auf mich zu.....


    aber da meine Mutter ja nichts hatte. Muss ich da was melden wegen Erbe? Weil gibt ja nichts zu erben!

    Jetzt kommt halt nochmals ein dicker Brocken an Kosten. 5-6 K € an Beerdigung.


    Und die Beerdigung ist an meinem Geburtstag. Es kommt immer alles ganz dick finde ich...


    viele Grüße

    Bruno

  • Hallo Bruno,


    konntest du nicht Einfluss auf das Beisetzungsdatum nehmen?

    Ich stehe ja noch vor dieser Aufgabe. Da meine Mutter aber vor dem Heim schon GS-Empfängerin war, hatte ich langfristig schon eine Bestattungsvorsorge eingerichtet.

    Du bist wirklich einer, der nun leider nicht mehr vom AEG partizipiert.

    Was das nichtvorhandene Erbe angeht, da brauchst du nichts angeben.

    Alles was du jetzt einleitest wirst du auch bezahlen müssen.


    VG frase

  • Was das nichtvorhandene Erbe angeht, da brauchst du nichts angeben.

    gemäß § 102 SGB XII hat das Sozialamt das Recht, Kostenersatz durch Erben zu verlangen, und in diesem Zusammenhang hat das Sozialamt das Recht, Auskunft gemäß § 117 SGB XII zu verlangen

  • gemäß § 102 SGB XII hat das Sozialamt das Recht, Kostenersatz durch Erben zu verlangen, und in diesem Zusammenhang hat das Sozialamt das Recht, Auskunft gemäß § 117 SGB XII zu verlangen

    dies gilt natürlich nur, wenn das Sozialamt Sozialhilfe geleistet hat,


    wenn ich das richtig verstanden habe, war das Sozialamt in dem geschilderten Fall überhaupt nicht eingeschaltet, dann kommt auch nichts von der Behörde

  • Sozialamt war noch richtig tätig.

    Habe noch ein paar Fragen bekommen.


    habe aber denen gemeldet, ich ziehe den Antrag zurück, weil meine Mutter paar Tage nach einreichen gestorben ist.


    jetzt bleibt natürlich der Rest der Kosten an mir hängen. Ist mir auch klar und zahle es auch.


    mir war eben nur unklar, weil kenne mich mit dem Recht nicht aus. Meine Mutter hat ja nichts zu vererben. Muss ich überhaupt ein Amt wie z.B. das Nachlassgericht informieren? Weil wo nichts ist, kann man ja auch nichts vererben außer Kosten. Diese habe ich ja schon......


    Gruß

    Bruno

  • Hallo Bruno,


    in den meisten Fällen benötigt man zur Abwicklung der Konten usw. einen Erbschein. Den bekommst du beim Amtsgericht.

    Dazu brauchst du alle Unterlagen von deiner Mutter, Geburtsurkunde, Sterbeurkunde, möglicherweise Scheidungsurteil im Original.

    Liegt ein Testament vor, dann auch das.

    Den Erbschein braucht nur ein Erbe beantragen, der dann alles abwickelt.


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