Erhöhung des Selbstbehalts

  • Die Leitlinienkonferenz der Oberlandesgerichte hat den Selbstbehalt erhöht.

    Quelle:
    https://www.anwaelte-du.de/newsfeed.html

    Liege ich richtig in der Annahme, dass diese Erhöung erst ab dem 01.01.2020 gilt oder kann sie noch Anwendung auf ausstehende Berechnungen für das Jahr 2019 finden?

    Leider habe ich sonst keine weiteren Fundstellen dazu gefunden und ich finde der Formulierung "Schon jetzt wird in diesen Fällen die Unterhaltsverpflichtung ggf. reduziert" etwas irreführend.


    Wünsche Euch allen einen schönen 1. Advent

  • Liege ich richtig in der Annahme, dass diese Erhöung erst ab dem 01.01.2020 gilt oder kann sie noch Anwendung auf ausstehende Berechnungen für das ja 2019 finden?

    eine Veröffentlichung der ab 01.01.2020 geltenden unterhaltsrechtlichen Leitlinien, insbesondere des OLG Düsseldorfs gab es bisher noch nicht, wahrscheinlich erst kommende Woche


    eine rückwirkende Wirkung gibt es nicht, Selbstbehalte gelten immer zukünftig, ab ...

  • Es kommt Bewegung in die Sache, gut auch für Angehörigen, die über 100.000€ liegen.

    Bin ja mal gespannt, ob es wirklich eine Anpassung der Selbstbehalte an die 100.000€ Grenze gibt.


    VG frase

  • Es kommt Bewegung in die Sache, gut auch für Angehörigen, die über 100.000€ liegen.

    Bin ja mal gespannt, ob es wirklich eine Anpassung der Selbstbehalte an die 100.000€ Grenze gibt.

    welche Bewegung, nur weil ein Anwalt so vor sich hinschwurbelt?


  • "Es erscheint daher aus heutiger Betrachtung ein Selbstbehalt von 4.500 - 4.700 € für das Kind und etwa 8.100 € bei Zusammenleben Verheirateter angemessen. Die Anhebung des unterhaltsrechtlichen Selbstbehalts auf dieses Niveau sichert, dass nicht nur sozialrechtlich eine 100.000 €-Grenze besteht, sondern diese Grenze angemessen unterhaltsrechtlich abgebildet wird."


    vergessen wird dabei, das ein Unterhaltspflichtiger unterhaltsmindernde Positionen abziehen kann,

    das bedeutet


    bei einem Jahresbrutto von 150.000 € würde ein Unterhaltspflichtiger keinen Unterhalt bezahlen, wenn der Selbstbehalt bei ca.5.000 € liegen würde

    denn von seinem Netto kann er noch die unterhaltsmindernden Positionen abziehen,

    und dann kommt er locker unter den vorgeschlagenen Selbstbehalt

  • bei einem Jahresbrutto von 150.000 € würde ein Unterhaltspflichtiger keinen Unterhalt bezahlen, wenn der Selbstbehalt bei ca.5.000 € liegen würde

    denn von seinem Netto kann er noch die unterhaltsmindernden Positionen abziehen,

    und dann kommt er locker unter den vorgeschlagenen Selbstbehalt

    Könntest du darstellen, wie du das rechnest?


    Es hängt ja auch davon ab, wie hoch der Mietanteil in den 4'500 - 4'700 berücksichtigt wird. Und vielleicht erkennen die Gerichte dann auch weniger Abzugspositionen an.


    Welchen Selbstbehalt würdest du für sinnvoll halten, um die 100 000 Euro auch unterhaltsrechtlich zu schützen?

  • berechne mal die unterhaltsmindernde Position "Sparen für die Altersvorsorge"

    100.000 € Brutto = ca. 62.000 € netto (NRW)

    62.000 € / 12 = ca. 5.170 € monatlich


    Beitragsbemessungsgrenze 2020: 82.800 € (West)

    Altervorsorge: 82.800 x 5 % + 17.200 x 24 % = 8.268 €

    8.268 € / 12 = ca. 690 € monatliche AV


    5.170 € - 690 € = 4.480 € monatlich

  • Welchen Selbstbehalt würdest du für sinnvoll halten, um die 100 000 Euro auch unterhaltsrechtlich zu schützen?

    der Sinn des Gesetzes ist, Unterhaltspflichtige, die über 100.000 € liegen, heranzuziehen,

    warum soll ich mich mit der Frage beschäftigen, welcher Selbstbehalt .....


    ich halte die Regelung, so wie sie ist, für richtig

  • Hallo,


    Ihr habt euer Ziel erreicht,Gratulation!


    Man sieht das sich Zusammenhalt lohnt.


    Wuerdet ihr euch auch fuer ein anderes Thema engagieren.


    z.B. fuer die ungerechte Besteuerung der Renten


    hat jemand Ahnung davon.


    Evtl. kann ich ein neues Thema aufmachen,


    sorry schreibe vom Laptop, mit defekter Tastatur.


    edy



    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Ich hatte dich oben so verstanden, dass du die vorgeschlagenen SB von 4.500 - 4.700 € für zu hoch hältst. Kommt aber vielleicht drauf an, was in diesen SB künftig alles enthalten ist.

  • Neues Thema wäre wohl sinnvoll :thumbsup:

  • Hallo edy, ich bin zwar (noch) keine Rentnerin, aber die Rentenbesteuerung finde ich grundsätzlich sehr ungerecht. Das Thema würde mich auch sehr interessieren.

  • Ich hatte dich oben so verstanden, dass du die vorgeschlagenen SB von 4.500 - 4.700 € für zu hoch hältst.

    den bisherigen Selbstbehalt halte ich in Anbetracht der 100.000 € Grenze für richtig,

    würde der Selbstbehalt auf 4.500 € erhöht, dann schaffen die OLG's den Elternunterhalt faktisch ab