Die Leitlinienkonferenz der Oberlandesgerichte hat den Selbstbehalt erhöht.
Quelle:
https://www.anwaelte-du.de/newsfeed.html
Liege ich richtig in der Annahme, dass diese Erhöung erst ab dem 01.01.2020 gilt oder kann sie noch Anwendung auf ausstehende Berechnungen für das Jahr 2019 finden?
Leider habe ich sonst keine weiteren Fundstellen dazu gefunden und ich finde der Formulierung "Schon jetzt wird in diesen Fällen die Unterhaltsverpflichtung ggf. reduziert" etwas irreführend.
Wünsche Euch allen einen schönen 1. Advent