außergewöhnliche Belastungen bleiben bei der Prüfung der 100.000 € Grenze außen vor
Das hatte ich schon vermutet und ist leider eine Regelung, die ich auch nicht korrekt finde.
Wenn man zum EU gezwungen werden kann, sind das ja auch Ausgaben, die nicht zu vermeiden sind, das Einkommen also mindern.
Bleibt also noch die Frage, wenn durch aussergewöhnliche Belastungen (hier auch EU-Zahlungen) die Steuererstattung steigt, inwieweit dürfen die so entstandenen Einkünfte dann bei einer Berechnung des EU überhaupt berücksichtigt werden?
VG frase