Guten Tag
Aufgrund das das AEG im Januar 2020 in Kraft gehen wird, sollten wir folgende Überlegungen diskutieren!
1) Das SA auffordern die erhoben Daten zu löschen, wenn die Grundvoraussetzungen weg fallen.
2) Einen Löschungsvermerk beim SA anfordern das die erhobenen Daten gelöscht wurden.
3) Wenn der Zweck der Unterstützung weg fällt, ist eine Datenerhebung unzulässig, bei der UHP ?! oder beim Ehegatten ?
4) Welche Daten dürfen noch erhoben werden! ?
Gruß Joel