Hallo Zusammen,
ich bin neu in diesem Forum und habe eine Frage zum beschlossenen Angehörigen-Entlastungsgesetz.
Ich habe vor Kurzem einen Anruf der neuen gesetzlichen Betreuerin meines Vaters erhalten.
Mein Vater habe für sich eine gesetzliche Betreuung installiert.
Er sei mittellos und sie benötige meine Adresse um mich aufzufordern zu können meine finanziellen Verhältnisse offenzulegen.
Es solle geklärt werden, ob die Kosten für die Betreuung aus der Staatskasse oder von unterhaltspflichtigen Angehörigen zu zahlen sind.
Meine Mutter liegt in einem geschlossenem Pflegeheim und hat auch eine gesetzliche Betreuerin.
Meine Eltern waren bis Mitte des Jahres Selbstzahler.
Von beiden Betreuerinnen kamen bislang noch keine Aufforderungen zur Offenlegung meiner finanziellen Verhältnisse.
Mein Einkommen liegt unter 100.000€.
Für die Heimkosten meiner Mutter werde ich in der Zukunft wohl nicht mehr herangezogen werden.
Fallen die Kosten für gesetzliche Betreuung auch unter das neue AEG? Ist das eine Sozialleistung?
Werde ich ab 1.1.2020 für die Kosten der Betreuung beider Elternteile aufkommen müssen oder nicht?
Über Antworten wäre ich sehr dankbar !
Vielen Dank im Voraus und einen schönen Abend!