Welches Einkommen wird für den Unterhalt berücksichtigt?

  • Hm, jetzt hab ich schon mal selbst nachgesehen.


    Im Gesetz ist das unterhaltsrechtlich relevante Einkommen nicht aufgeführt. Es ergibt sich aus den vom BGH entwickelten Grundsätzen und aus den Leitlinien der OLG. Besonders bekannt sind die unterhaltsrechtlichen Leitlinien des OLG Düsseldorf.


    Beim Einkommen wird auf die Einkommensart nach dem Einkommenssteuergesetz zurückgegangen. Die steuerpflichtigen Einkommensarten sind in § 2 Abs. 1 EStG aufgeführt:
    Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
    Einküfte aus Gewerbebetrieb
    Einküfte aus selbständiger Arbeit
    Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
    Einkünfte aus Kapitalvermögen
    Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
    sonstige Einkünfte i.S.d. § 22 EStG