Elternunterhalt für 2019 derzeit noch in Berechnung

  • Guten Tag,

    momentan wird noch immer der Elternunterhalt für meine Mutter berechnet.

    Das wird sich sicher noch bis 2020 hinziehen.

    Muss der Unterhalt für 2019 dann noch bezahlt werden?

    2020 werde ich aufgrund meiner Einkünfte dazu nicht mehr herangezogen.

    Vielleicht hat jemand einen Tipp, wo ich nachlesen kann, oder weiss sogar schon eine Antwort.

    Vielen Dank an euch alle

  • Hallo Marion,


    du kannst davon ausgehen, das der Unterhalt für 2019 noch zu zahlen ist, wenn du entsprechend Leistungsfähig bist und du eine RWA erhalten hast.

    Wenn du die Berechnung hast, kannst du dich hier ja nochmal melden.


    VG frase

  • Hallo,
    vielen Dank für die Meldung.
    Das entspricht auch meiner Empfindung.
    Für 2020 bin ich glücklicherweise "save".
    Habe aus unglücklichen Umständen seit Jahren keinen Kontakt zu meiner Mutter und daher war mir auch nicht bekannt, dass sie in einer Pflegeeinrichtung lebt.
    Gern nehme ich zu gegebener Zeit nochmals Kontakt zum Forum auf.
    Viele Grüße Marion

  • Hallo zusammen! Kann man eigentlich eine detaillierte Berechnung von einem Sozialhilfeamt verlangen? Hilft es bei der Ermittlung der Zahlungsverpflichtung, wenn man Gründe für das persönliche Sparverhalten angibt, z.B. notwendige Anschaffungen für eine neue, energieeffizientere Waschmaschine, für ein Auto, für das eigene Alter etc.? :?:- Soviel ich weiß, wird von dem Amt immer sofort gedroht, daß man eine Pfändung einleiten wird. Was aber ist, wenn man erst den Klageweg beschreiten will?

  • Kann man eigentlich eine detaillierte Berechnung von einem Sozialhilfeamt verlangen?

    Ja. Ohne nachvollziehbare Berechnung würde ich keinen Cent zahlen.


    wenn man Gründe für das persönliche Sparverhalten angibt, z.B. notwendige Anschaffungen für eine neue, energieeffizientere Waschmaschine, für ein Auto, für das eigene Alter etc.? :?:

    Sparen für das Alter ist schon höchstrichterlich geklärt.

    Altersvorsorge max 5% des Bruttoeinkommens bei sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, 24 % bei Selbsständigen.

    Ansparen für Waschmaschine u.ä. kommt in der Regel nur durch, wenn ein nachweisbarer Notbedarf besteht.


    Soviel ich weiß, wird von dem Amt immer sofort gedroht, daß man eine Pfändung einleiten wird.

    Gedroht wird gerne.

    Eine Pfändung ohne gerichtlichen Titel ist nicht möglich.

    Klagen muss im Übrigen das SA.