Welches sozialamt ist zuständig elternunterhalt

  • Hallo,

    Meine Frage an das Forum:

    Mutter lebte in Hamburg, dann Krankenhaus und dann erst in die kurgzeitpflege nach Niedersachsen, da meine schwester dort lebt. Durch die Demenz, haben wir sie dort gelassen. Rente reicht nicht. Zahlen bisher die Differenz zur Rente dazu. Nur meine eine schwester und ich. Die ältere weigerte sich. Nun endlich das neue Gesetz...

    Meine schwester rief beim sozialamt an. Die sagte ihr, niedersachsen wäre nicht zustandig sondern Hamburg.

    Anträge gäbe es noch gar nicht.

    Muss ich nun einen in hamburg stellen und sie in hamburg?

    Was ist mit der anderen Schwester?

    Vielen Dank im voraus für eine Antwort...

  • Muss ich nun einen in hamburg stellen und sie in hamburg?

    die Frage der Zuständigkeit ist in § 98 SGB XII geregelt:


    "(1) Für die Sozialhilfe örtlich zuständig ist der Träger der Sozialhilfe, in dessen Bereich sich die Leistungsberechtigten tatsächlich aufhalten. Diese Zuständigkeit bleibt bis zur Beendigung der Leistung auch dann bestehen, wenn die Leistung außerhalb seines Bereichs erbracht wird."


    jedes Sozialamt ist verpflichtet, den Antrag anzunehmen, und falls nicht zuständig, dieses an das zuständige Sozialamt weiterzuleiten


  • Hallo Monte,


    bisher habt ihr doch noch keine Sozialleistungen beantragt und erhalten. Daher ist der aktulle Wohnsitz der Mutter (Meldeadresse) bestimmt entscheident.

    Ist die Meldeadresse das Heim in Niedersachsen, so sollte auch dort der Antrag gestellt werden. Es gibt im Heim bestimmt einen Ansprechparter, der die Kontakte zum SHT hat und euch auch weiterhelfen kann.


    VG frase

  • Das klingt gut.

    Die dame, die für abbuchungen etc zustandig ist, wollte nur wissen, wann wir einen Antrag stellen.

    Gibt es denn überhaupt schon Anträge dafür..? Ist ja etwas Neues oder??

  • Natürlich gibt es diese Anträge, die werden sich vermutlich auch nicht von den bisherigen Anträgen unterscheiden.

    Es geht ja im die Leistungen für die Mutter.

    Antrag auf Hilfe zur Pflege nach SGB XII Kapitel 7 i.V. mit SGB XII § 27b Notwendiger Lebensunterhalt in Einrichtung.

    Meine persönliche Empfehlung lautet für euch, den Antrag zum 1.1.2020 zu stellen. Dann fallt ihr unter das neue AEG.

    Ab Tag der Antragstellung werden diese Leistungen gezahlt, wenn diese per Bescheid dann bewilligt wurden.(auch rückwirkend zum Antragsdatum)


    Gibt es eine Vorsorgevollmacht?


    VG frase

  • Vielen dank für die tolle Auskunft.

    Ja, so eine Vollmacht existiert.

    Meine Mutter ist nun auch an Demenz erkrankt und könnte das gar nicht selbst beantragen. Könnte ich den Antrag in HH stellen, da meine Schwester bis zum 18. Im Urlaub ist?

  • Hallo Monte,


    den Antrag kannst du bei jedem SHT aufnehmen lassen.


    Zuständig ist aber der SHT, in dessen Bereich deine Mutter ihren letzten "gewöhnlichen Aufenthalt" hatte.

    In Einrichtungen wie einem Pflegeheim kann kein gewöhnlicher Aufenthalt begründet werden, so dass für deine Mutter Hamburg als letzter Wohnort für die Leistungsgewährung zuständig ist.


    Den Antrag stellt ihr für euer Mutter, nicht für euch. Daher wird die Schwester, die sich bisher verweigert hat, auch in die Prüfung der 100.000,00 €-Grenze mit einbezogen.

  • Ohhh, vielen dank für diese schnelle Antwort. Dann kann ich das erledigen..

    Genau das, wurde meiner Schwester gesagt, Hamburg sei zuständig ... Und nicht Niedersachsen.... Ich bin so froh, endlich meine Rente für mich zu haben....

  • Also meine aktuellen Erfahrungen mit meinem Vater sind etwas anders:


    er wohnte vor dem Pflegeheim in Hamburg und hat Grundsicherung bezogen. Dann nach Umzug ins Pflegeheim (hier ist er auch gemeldet) der Antrag auf Hilfe zur Pflege und da das Pflegeheim in einem anderen Bezirk ist, ist nun auch ein anderes Sozialamt zuständig.


    Das spricht dafür, dass der Antrag in Niedersachsen zu stellen wäre. Ist Deine Mutter denn dort angemeldet? Oder habt ihr die alte Wohnung noch? Ich habe übrigens die entsprechenden Formulare direkt vom Pflegeheim bekommen, für die ist es ja ein übliches Prozedere und wissen eigentlich auch, welches Amt das richtige ist.

  • Das Pflegeheim macht nichts.

    Hat uns nur die telef. Nr.

    gegeben. Das Sozialamt in Niedersachsen meinte, da sie von Zuhause ins Heim kam, wäre Hamburg zuständig .

    In Hamburg wurde mir gesagt, ich solle erst einmal formlos eine Anfrage stellen , auf Übernahme der ungedeckten kosten. Ausserdem den Heimvertrag, drei Monate ruckwirkend die Kontoauszüge

    Nschweis pflegekasse, rentenbescheid und dann melden die sich wieder!!!!

  • In Hamburg wurde mir gesagt, ich solle erst einmal formlos eine Anfrage stellen , auf Übernahme der ungedeckten kosten. Ausserdem den Heimvertrag, drei Monate ruckwirkend die Kontoauszüge

    Nschweis pflegekasse, rentenbescheid und dann melden die sich wieder!!!!

    das hatte ich bereits vor Tagen gesagt

    jedes Sozialamt ist verpflichtet, den Antrag anzunehmen, und falls nicht zuständig, dieses an das zuständige Sozialamt weiterzuleiten

  • Noch eine Frage!

    Reicht es, wenn ich dem Amt meine Rente und Betriebsrente vorlege?

    Ich werde ja doppelt besteuert und muss sogar alle 3 Monate eine Vorauszahlung an das Finanzamt leisten, da ich zusätzlich noch eine Einmalzahlung von meiner Ex Firma erhalte, komme aber natürlich nicht an die 100000.

    Ich hoffe, ich nerve nicht. Ihr wisst so viel und ich hatte es noch nie mit Behörden zu tuen. Nur damals (kitagebühren und Mietenausgleichzentrale HH)

  • Ich hoffe, ich nerve nicht.

    nö, tust du nicht, jede Frage hat ihre Berechtigung

    Reicht es, wenn ich dem Amt meine Rente und Betriebsrente vorlege?

    der Antrag auf Sozialhilfe hat nichts mit eventuellen Elternunterhalt zu tun, deswegen sind deine persönlichen Belege ohne Belang


    Antrag auf Sozialhilfe einreichen und abwarten, mehr brauchst du im Moment nicht zu tun