Guten Morgen liebe Mitleidende!
Ich habe als Elternunterhaltspflichtiger die folgende Frage, bei der ich eure Meinung bzw. fachliche Expertise benötige.
Ich habe einen pflegebedürftigen Vater, der in einer Einrichtung untergebracht ist. Meine Mutter ist in begrenztem Umfang leistungsfähig, so dass das Sozialamt nun im Nov. 2018 an mich herantrat. Seitdem erfolgten lediglich Nachforderungen von Unterlagen...
Das aktuelle Problem ist, dass es eine Schenkung einer Immobilie (EFH) von meinen Eltern an mich gibt (Jahr 2006). Darin enthalten war ein Nießbrauch für meine Eltern. Dieses Recht wurde nun im Jahr 2016 gelöscht (noch bevor ersichtlich wurde, dass mein Vater in die stationäre Pflege kommen wird.
Das Haus wird derzeit noch durch meine Mutter bewohnt.
Die Frage ist nun: Das Sozialamt hat nun sämtliche Unterlagen zu der Schenkung und der Löschung des Nießbrauchs angefordert. Gibt es hier einen Angriffspunkt??
Ich meine gelesen zu haben, dass eine mehr als 10 Jahre zurückliegende Schenkung nicht rückübertragen werden kann.
Hier im Forum habe ich leider kein passendes Thema gefunden...
Ich bedanke mich schonmal vorab für eure Unterstützung!!