Neuer Mann unterhaltspflichtig für Stiefkind das bei Vater wohnt

  • Hallo, ich habe eine Frage. Leider bin ich hier im Forum bzw. beim googlen nicht ganz schlau geworden.


    Wird mein Einkommen für den Unterhalt meines Stiefsohns mit heran gezogen?


    Folgende Randbedingungen:


    Ich lebe mit meiner Frau, unserem gemeinsamen Sohn (6) und meiner Stieftochter (17) zusammen in einem Haus. Der Vater meiner Stieftochter zahlt regelmäßig Unterhalt.


    Meine Frau hat noch einen Sohn (15), der bisher ebenfalls bei uns wohnte und nun zu seinem Vater gezogen ist. Meine Frau ist ab jetzt also unterhaltspflichtig für ihren Sohn, dass ist uns klar. Meine Frau ist jedoch so schwer erkrankt, dass sie frühestens in ~2 Jahren wieder arbeiten gehen kann.


    Daher die Frage: Wird mein Einkommen nun für die Berechnung des Unterhalts herangezogen, da meine Frau kein Einkommen generieren kann und auch keine sonstigen Einkommen hat?

  • Hi,


    direkt wird dein Einkommen nicht heran gezogen. Wenn die Kindsmutter allerdings Krankengeld, vorübergehende EM-Rente bekommt, fließt diese in eine Berechnung mit ein. Ihr Selbstbehalt kann gesenkt werden, weil ihr zusammen lebt, auch weil du letztlich deiner Frau zum Unterhalt verpflichtest bist.


    Herzlichst


    TK

  • Vielen Dank für die Antwort.

    Krankengeld gibt es keins, da meine Frau in den letzten Jahren nicht gearbeitet hat.


    EM-Rente ist angefragt, wir warten hier auf einen Bescheid. Wenn es dazu kommt, ist es klar das hiervon Unterhalt zu zahlen ist.


    Wie verhält es sich jedoch, sollte es keine EM-Rente für meine Frau geben?

    Dann bliebe ja nur mein Einkommen...

    Wie sind dann die Freibeträge?

    Ab wann wird mein Einkommen zur Berechnung mit hinzu gezogen?

  • Hallo,


    Der Vater deines Stiefsohns ist wieder verheiratet?


    Wenn nein, sollte er evtl. Unterhaltsvorschuss beantragen.


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
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    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hallo Edy,


    ja, der Vater meines Stiefsohn ist wieder verheiratet.


    Könntest du eine gezielte Antwort auf die Frage geben, in welchen Fällen mein Einkommen als Stiefvater heran gezogen wird? Vor allem die Frage, wenn es meiner Frau irgendwann einmal wieder besser geht und sie nicht sofort einen Job finden sollte.

  • Hallo,



    Kommt alles auf die Hoehe deines EK an.


    Deine Frau hat einen Taschengeldanspruch.


    Wenn es ihr wieder besser geht, muss sie ueber durchschnittlich Bewerbungen nachweisen,


    edy

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