Hallo, ich habe eine Frage. Leider bin ich hier im Forum bzw. beim googlen nicht ganz schlau geworden.
Wird mein Einkommen für den Unterhalt meines Stiefsohns mit heran gezogen?
Folgende Randbedingungen:
Ich lebe mit meiner Frau, unserem gemeinsamen Sohn (6) und meiner Stieftochter (17) zusammen in einem Haus. Der Vater meiner Stieftochter zahlt regelmäßig Unterhalt.
Meine Frau hat noch einen Sohn (15), der bisher ebenfalls bei uns wohnte und nun zu seinem Vater gezogen ist. Meine Frau ist ab jetzt also unterhaltspflichtig für ihren Sohn, dass ist uns klar. Meine Frau ist jedoch so schwer erkrankt, dass sie frühestens in ~2 Jahren wieder arbeiten gehen kann.
Daher die Frage: Wird mein Einkommen nun für die Berechnung des Unterhalts herangezogen, da meine Frau kein Einkommen generieren kann und auch keine sonstigen Einkommen hat?