Hallo an alle, ich bin neu hier und habe mich jetzt sehr in das Angehörigenentlastungsgesetz in diesem Forum eingelesen. Ich danke allen, die sich so super engagiert haben, ihr seid toll!
Nun zu meiner Frage: meine demente Schwiegermutter mit Pflegegrad 4 lebt seit einem Jahr im Pflegeheim, die Kosten werden aus ihrem Vermögen plus Rente und Pflegekassenbeitrag getragen, der Ehemann ist verstorben.
Das Geld reicht noch ein bis zwei Jahre. Das Einfamilienhaus, in dem mein Mann und ich wohnen (vorher mit seinen Eltern zusammen), wurde ihm vor 25 Jahren als Schenkung von seinen Eltern übertragen, Schwiegereltern haben Wohnrecht auf Lebenszeit (dingliches Wohnrecht, beschränkte persönliche Dienstbarkeit). Mein Mann verdient deutlich unter 100.000 € brutto.
Kann uns eine Miete als fiktives Einkommen für die Räume der Schwiegereltern, die wir nun zusätzlich mit bewohnen, angerechnet werden, wobei mein Mann auch dann lange nicht an 100.000 brutto heranreicht? Mir sind hier die Zusammenhänge absolut nicht klar und ich würde mich über Hilfe wirklich sehr freuen.
Das ganze Thema macht mich seit langem fertig......