Nach dem Angehörigenentlastungsgesetz: Wohnrecht auf Lebenszeit!

  • Hallo an alle, ich bin neu hier und habe mich jetzt sehr in das Angehörigenentlastungsgesetz in diesem Forum eingelesen. Ich danke allen, die sich so super engagiert haben, ihr seid toll!


    Nun zu meiner Frage: meine demente Schwiegermutter mit Pflegegrad 4 lebt seit einem Jahr im Pflegeheim, die Kosten werden aus ihrem Vermögen plus Rente und Pflegekassenbeitrag getragen, der Ehemann ist verstorben.


    Das Geld reicht noch ein bis zwei Jahre. Das Einfamilienhaus, in dem mein Mann und ich wohnen (vorher mit seinen Eltern zusammen), wurde ihm vor 25 Jahren als Schenkung von seinen Eltern übertragen, Schwiegereltern haben Wohnrecht auf Lebenszeit (dingliches Wohnrecht, beschränkte persönliche Dienstbarkeit). Mein Mann verdient deutlich unter 100.000 € brutto.


    Kann uns eine Miete als fiktives Einkommen für die Räume der Schwiegereltern, die wir nun zusätzlich mit bewohnen, angerechnet werden, wobei mein Mann auch dann lange nicht an 100.000 brutto heranreicht? Mir sind hier die Zusammenhänge absolut nicht klar und ich würde mich über Hilfe wirklich sehr freuen.

    Das ganze Thema macht mich seit langem fertig......

  • Petty

    Hat den Titel des Themas von „Nach dem AEG: Wohnrecht auf Lebenszeit!“ zu „Nach dem Angehörigenentlastungsgesetz: Wohnrecht auf Lebenszeit!“ geändert.
  • Kann uns eine Miete als fiktives Einkommen für die Räume der Schwiegereltern, die wir nun zusätzlich mit bewohnen, angerechnet werden, wobei mein Mann auch dann lange nicht an 100.000 brutto heranreicht? Mir sind hier die Zusammenhänge absolut nicht klar und ich würde mich über Hilfe wirklich sehr freuen.

    Das ganze Thema macht mich seit langem fertig......

    es gibt keinen Zusammenhang mit der neu eingeführten Grenze in § 94 SGB XII,

    denn wenn ein Sozialamt irgendwelche Rechte geltend machen will,

    dann gilt § 93 SGB XII, und dort gibt es die Grenze nicht


    ist das dingliche Wohnrecht nicht gelöscht?


    Detailfragen zu beantworten ist nicht einfach, da eine mögliche Überleitung gemäß § 93 SGB XII von den vertraglichen Regelungen abhängen

  • Hallo Unikat,


    das dingliche Wohnrecht ist nicht gelöscht, da Schwiegermutter ja theoretisch immer noch zurück könnte. Ich hatte mir das schon fast gedacht, dass dann § 93 SGB XII greift. Also scheint das AEG bei uns dann nichts zu bringen......oje!

  • das dingliche Wohnrecht ist nicht gelöscht, da Schwiegermutter ja theoretisch immer noch zurück könnte.

    zu dieser Fragestellung gibt es auch Urteile, wie bereits gesagt, es hängt vom Vertrag ab, bei Unklarheiten kommt auch eine ergänzende Vertragsauslegung in Betracht


    ob ein Übergang nach § 93 SGB XII in Frage kommt, entscheiden die Sozialgerichte,

    wenn 93 zieht, dann ist es Sache der Zivilgerichte


    mit einem Widerspruch gegen 93 kann durchaus ein Erfolg erzielt werden


    siehe Urteil

  • Es sind tatsächlich im damaligen Vertrag keine Regelungen für einen eventuellen Aufenthalt im Pflegeheim vereinbart worden. Schwiegereltern haben über so etwas gar nicht nachgedacht und mein Mann leider auch nicht. Das uns die häusliche Pflegesituation bei Pflegegrad 4 komplett überrollt hat, ist jetzt nunmal so, am Pflegeheim ging kein Weg mehr vorbei.


    Das Urteil hört sich interessant an und könnte ja tatsächlich bei uns greifen! Vielen Dank!

  • Hi Petty.


    Ich habe den selben Fall.


    Ich habe mich dumm und dämlich in Fachliteratur eingelesen.


    Die Urteile bei Wohnrecht ohne Nutzungsregelung im Pflegefall sind sehr eigentümerfreundlich.

    Nicht zuletzt gibt es das BGH Urteil vom 09.01.2009 - V ZR 168/07


    Ich bin aber beim Anwalt, denn in der Kommunikation mit dem SA kann man sich schön verrennen.


    Wenn ich mehr weiß kann ich gerne wieder Bescheid geben.


    Handelt es sich um einen Eigentümer (Dein Mann)?

    Habt Ihr Rechtschutz? Dann sofort zum Anwalt....


    Grüße!!

  • Hallo The-Mad,


    ja, im Dschungel der Fachliteratur und bei der grossen Suchmaschine habe ich mich auch schon verirrt. Man kommt zu keinem konkreten Ergebnis.


    Mein Mann ist alleiniger Eigentümer. Wir sind Rechtsschutz versichert und bevor das Vermögen und die Rente meiner Schwiegermutter aufgebraucht sein werden, suchen wir einen RA auf.


    Ich war etwas naiv und dachte, dass diese fiktive Miete einfach zum Bruttoeinkommen des Unterhaltspflichtigen, also meines Mannes, dazu gerechnet werden würde. Dann wären wir da raus gewesen, da locker unter 100.000 € brutto. Groß war die Freude am letzten Freitag, jetzt nicht mehr so ganz ;).


    Wie viel Zeit und Nerven mich dieses Thema die letzten 12 Monate gekostet hat ist wirklich Wahnsinn, es wird bei dir/euch nicht anders sein.


    Schwiegermutter wurde aufgrund ihrer krankheitsbedingten Aggressivität (lediglich Kurzzeitpflege im Pflegeheim, nach vier Tagen war es dort vorbei) von dort aus in die Gerontopsychiatrie zwangseingewiesen, ab da war bei uns klar, es geht nicht mehr zuhause.


    Ich würde mich wirklich sehr freuen, wenn du mich auf dem laufenden hältst.


    Herzliche Grüße und lasst dich/euch nicht unterkriegen!

  • Hi.


    Ok sobald ich mehr weiß, sag ich Bescheid.


    Zurzeit wurde dem SA mitgeteilt, es hat keinen Anspruch laut BGH usw... was ja auch stimmt.


    Mal sehen was kommt.


    Grüße