Hallo,
Ausgangssituation:
Mutter seit 2015 im Heim, bisher mehrere Unterhaltsprüfungen; Immer unterhalb der Grenze von netto 38.880€ (3240€ x 12) gewesen.
Nun kam im Sep 2019 die erneute Prüfung mit den letzten Gehaltsnachweisen von 08/2018 - 07/2019.
Da ich beruflich aufgestiegen bin, liegen wir in diesen Zeitraum über 38.880 (ca. 48.000€).
(Aber ohne Frage liegen wir unter 100k€)
Nun erwarte ich (sinngemäß) einen Brief: "Sie liegen über der Freigrenze; Nach Abzug aller Kosten verbleiben noch -5000€- von Ihnen [in Raten] zu zahlen"
Diesen Brief erwarte ich in Kürze (also noch in 2019).
Wie verhält sich das mit dem Gesetz ab 01.01.2020?
Muss ich/wir mit dem Brief in 12/2019 nur einen Monat zahlen, und ab 01.01. verwirkt der Anspruch?
Muss ich/wir die ganzen 5000€ auch in 2020 weiterhin abstottern bis sie getilgt sind?
Hätte es Auswirkungen, wenn der Brief erst 2020 ankommt? Könnte ich mich direkt auf die neue Gesetzeslage berufen?
Danke.