Nachehelicher Unterhalt Erwerbsminderung

  • Hallo zusammen, wir sind seit ca.2,5 Jahren verheiratet und vor 3 Monaten wurde die Trennung vollzogen.

    Trennungsunterhalt wird bezahlt und nun habe ich folgendes Problem


    Meine Frau ist seit ca.20 Jahren depressiv und lässt sich immer mal wieder krank schreiben ohne das in Sachen Therapie etwas geschieht.

    Im Sommer 2017 wurde Sie arbeitslos, die Kündigung wurde aber zurückgewiesen durch das AG.

    Nach dem gewonnen Prozess im Frühjahr hat sie sich sofort krank schreiben lassen und das geht bestimmt so weiter.

    Sie hat mehrfach erwähnt dass Sie eh nicht mehr arbeiten will...


    Ich habe die Befürchtung dass ich im kommenden Jahr ihr weiter Unterhalt zahlen darf, wenn die Scheidung durch ist.

    Hat jemand Erfahrung wie lange ich da zahlen darf?

    Danke!

  • Hallo,


    Ich denke nicht das ihr so schnell nachehelicher Unterhalt zugesprochen wird.


    Wenn sie schon lange vor der Hochzeit an dieser Krankheit litt, kann man dich nicht dafuer verantwortlich lassen. Noch unwahrscheinlicher wenn sie nichts dagegen unternimmt.


    edy

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  • Vielen Dank für die Informationen.

    Mir geht es auch um einen möglichen Zeitraum der Nachehelichen Unterhaltszahlungen.

    Gibt es dazu einige Informationen?

    Mir ist nicht bekannt das Sie eine Therapie macht.Sie sollte/wollte in eine Tagesklinik und war einmal da.

    Auf meine Frage hin, wie es da nun weitergeht war die Aussage lapidar:" ...sie geht da nicht hin und wenn würde Sie es mir nicht sagen..."

    Das kann es ja nicht sein, dass Sie Freitags und Samstags mit Freunden unterwegs ist, aber nicht in der Lage etwas gegen die Krankheit zu unternehmen...

  • In dem 2. Link, den Edy leider weggelöscht hat (warum werden hier immer nützliche Links gelöscht? das kenne ich aus keinem anderen Forum?), steht:



    Es steht da auch noch etwas zur zeitlichen Befristung.

    Leider ist alles, was ich so zur Dauer des nachehelichen Unterhalts lese, sehr schwammig. Das wird anscheinend immer im Einzelfall entschieden.

    Muss man da immer mit Anwalt vor Gericht?

  • Meine Frau ist seit ca.20 Jahren depressiv und lässt sich immer mal wieder krank schreiben ohne das in Sachen Therapie etwas geschieht.


    Hallo valenta,


    ohne einen fachkundigen Anwalt könnte es noch viel Ärger für dich geben.

    Du hast von der langjährigen Vorerkrankung deiner Frau gewusst und Sie trotzdem geheiratet.

    Natürlich hat sie auch eine Therapieobliegenheit und ist selber in der Beweispflicht.

    Die Information, das Ihre Kündigungsschutzklage durch das AG erfolgreich beschieden wurde, ist aber möglicherweise schon ein Hinweis darauf, das hier eine Strategie verfolgt wird. Das mit der Krankschreibung ist bei vielen Arbeitnehmern ein normaler Vorgang, wer will schon weiter in einem gestörten Arbeitsverhältnis arbeiten.


    VG frase

  • Hallo,


    In dem 2. Link, den Edy leider weggelöscht hat (warum werden hier immer nützliche Links gelöscht? das kenne ich aus keinem anderen Forum?), steht:


    Versuche doch Links zu setzen die nicht Werbung für eine einzige Kanzlei machen. Z.B. aus Leitlinien der OLG oder Gesetzestexte usw.


    Ausserdem:


    Nutzung des Forums - Hinweise


    edy

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  • Hallo Frase,

    offiziell habe ich Mitte/Ende 2017 von Ihrer Krankheit gehört.

    Vorher war das im Winter immer "mal der Stress" in der Firma.,da hat Sie sichvdann krank schreiben lassen.Das habe ich ihr geglaubt und abgenommen.


    Ja ich habe Zeugen dafür dass Sie diese Aussage getätigt hat, dass Sie keinen Bock hat zu arbeiten.

    Versteht mich nicht falsch, ich zahle schon Trennungsunterhalt usw. Möchte nichts von Ihr haben bei der Scheidung.

    Am liebsten wäre mir, Sie geht rechts und ich links aus dem Gerichtssaal ohne weitere Ansprüche.

  • Hallo valenta,

    Am liebsten wäre mir, Sie geht rechts und ich links aus dem Gerichtssaal ohne weitere Ansprüche.

    Leider ist das in der Praxis oft ganz anders.

    Es wird immer darauf geachtet, das jeder Ehepartner auch nach der Scheidung seinen Lebensführung beibehalten kann (wie es in der Ehezeit der Fall war).

    Daher hatte ich in deinem Fall zur Konsultation mit einem Fachanwalt geraten.

    Trennungsunterhalt wird bezahlt

    Wer hat denn diese Berechnung durchgeführt?


    VG frase

  • Hi,


    fangen wir mal von vorne an.


    Gegen eine arbeitsrechtliche Kündigung vorzugehen, das ist keine besondere Raffitücke, sonder in der Regel geboten. Ansonsten drohen Sperren für Arbeitslosengeld, ich denke mal, dass mehr Kündigungen vor dem Arbeitsgericht landen als akzeptiert werden. Und - das kann dem Fragesteller doch nur recht sein. Dadurch ist sie wieder in einem Bezug drinne, entweder sie bekommt Lohn oder Krankengeld, beides fließt in die Berechnung von möglichem Unterhalt mit ein.


    Sio, zum nächsten Problem. Es gibt in Deutschland keine Zwangsbehandlungen mehr seit unseliger Vergangenheit. Niemand kann gezwungen werden, seine Krankheit behandeln zu lassen und das ist auch gut so. Abgesehen davon gibt es auch unbehandelbare Krankheiten, was hier vorliegt, das wissen wir nicht, aber offensichtlich reicht es für die Arbeitsunfähigkeit, und da die Krankenkassen heute sehr schnell mit Begutachtungen sind, gehe ich mal davon aus, dass das Krankenbild nicht behandelbar ist. Zumindest nicht mit dem vom Fragesteller erwünschten Ergebnis.


    Wann hier geschieden wird, das können wir nicht abschätzen. Denn die Scheidung nach einem Jahr der Trennung geht normalerweise nur zügig, wenn man sich in allen Punkten einig ist, und hinsichtlich des nachehelichen Unterhalts dürfte man sich nicht einig sein. Würde der nacheheliche Unterhalt ausgeurteilt sein, so wäre diese Entscheidung auch für den Sozialhilfeträger, also das Job Center verbindlich. Wenn nicht, dann gehen mögliche Unterhaltsansprüche der Frau gegen den Mann auf die Behörde über, und die werden von dort geltend gemacht. Insoweit ist ein vor Gericht geschlossener Unterhaltsvergleich wenig hilfreich.


    Ich gehe mal davon aus, dass die Frau noch eine andere Einkommensquelle hat, also nicht nur den Unterhalt. Welche Quelle ist das? REnte, Krankengeld oder Lohn?


    Herzlichst


    TK

  • frase

    selbstverständlich bin ich bei einem Fachanwalt für Scheidungsrecht.

    Den Trennungsunterhalt hat der Anwalt von meiner ExFrau berechnet.


    Dieser liegt ziemlich genau in dem Bereich Hälfte der Miete vom Haus.

    Ergo hat mein Anwalt vorgeschlagen das Trennungsjahr gemeinsam zu verbringen.


    timekeeper : Sie bekommt zur Zeit Krankengeld und das seit dem 01.04.2019.

    2016,2017 und 2018 hatte Sie ebenfalls Krankschreibungen aufgrund Ihrer Krankheit. Wobei ich nicht genau weiss inwieweit sich das auf die 78 Wochen Lohnfortzahlung auswirkt.


    Was mich umtreibt ist wie lange ich nachehelichen Unterhalt an Sie zahlen muss.Bei knapp 2,5 Jahren Ehr + 1 Jahr Trennungsjahr.Was sagt da Eure Erfahrung.

    Keine gemeinsamen Kinder, Haus,Kredite oder ähnliches.


    Wenn Sie wenigstens etwas tun würde um zu gesunden,aber es passiert nichts.

    Da kommt doch so langsam ein Geschmäckle auf...

    Danke

  • Hi,


    dein Anwalt kennt die Akte, wir nicht. Nochmals, es gibt genug psychische Krankheiten, da ist leider nicht viel zu tun. Aber positiv ist doch, dass sie offensichtlich immer im sozialen System drinne war, dass du außerdem keine Rentenpunkte abgegen musst. Das spricht angesichts der Kürze der Ehe dafür, dass nach dem einen Jahr der Trennung nicht mehr allzu lang gezahlt werden muss. Es könnte z.B. sein, dass während einer Umschulung noch gezahlt werden muss, während einer Therapie, was weiss ich. So was eben. Es muss auch nicht sein, dass im Falle der Verurteilung zur Zahlung ohne Befristung dieser Unterhalt noch ewig gezahlt werden muss. Nur, dann läge es an dir, nach einer gewissen Zeit auf Abänderung zu klagen, es gäbe lediglich keinen Automatismus.


    Dieser Weg wird gewählt, wenn die Entwicklung so gar nicht voraussehbar ist. Und spätestens da wird dann auch gefragt, was man denn so getan hat, um wieder in den Arbeitsprozess eingegliedert zu werden, falls sie aus dem Krankengeld rausfällt.


    Also, schwer ohne Akte und Kenntnis des speziellen Gerichts vorhersehbar. Hat die Frau denn schon nachehelichen Unterhalt geltend gemacht?


    Herzlichst


    TK