Unterhalt bei Krankengeld

  • Hallo zusammen,


    ich zahle meiner Tochter 700€ im Monat Unterhalt. Sie wohnt nicht mehr zu Hause, sondern studiert. Sie wird in einem Jahr geendet haben. Nun bin ich krank geworden und mir bleiben von meinen einst 2700€ Netto nur noch 1900€. Ich werde vorraussichtlich erst in 6 Monaten erst wieder arbeiten können. Wie sehen die Regelungen nun zwecks Unterhalt bzw. Bafög aus?


    Grüße

    Helge

  • Hallo Helge,


    warum zahlst du bei deinem Einkommen 700€ Unterhalt?


    Was ist mit der Mutter?


    Besteht ein Unterhaltstitel?


    Wurde schon ein BAFöG-Antrag gestellt?


    Welches OLG ist für dich zuständig?


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Das Bafög wurde auf 735 berechnet, von denen 700 ich trage. Die Mutter ist arbeitslos und muss nix leisten. Was ist mit Titel gemeint?


    Danke schon mal!

  • Hallo Helge,


    Wer hat denn die Unterhaltsberechnung vorgenommen?


    Wie hoch ist der BAFöG-Betrag der der Tochter überwiesen wird?


    Titel/Jugendamtsurkunde = Zahlungsverpflichtung die bei Nichteinhalten vollstreckt/gepfändet werden kann.



    Bei deinem Einkommen musst du höchstens ca. 400€ Unterhalt zahlen.


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Das Bafög Amt. Bafög-Höchstsatz lieht bei 735, 35€ davon zahlt das Bafög-Amt. Die restlichen 700€ muss ich tragen. Die Berechnung läuft auch seit Jahren so, scheint also zu stimmen. So etwas: Titel/Jugendamtsurkunde wurde nie von mir verlangt, damit kenne ich mich nicht aus

  • Hi,


    die BaföG-Berechnung hat nichts mit der familienrechtlichen berechnung zu tun. Sie dient lediglich dazu, den öffentlichrechtlichen Anspruch des Kindes, also den gegenüber dem Amt zu klären. Du solltest den familienrechtlichen Anspruch sofort von einem Fachmann (Anwalt) berechnen lassen.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo Helge,


    die Tochter hat unterhaltsrechlich einen Bedarf von z.Zt. 735 €. Darin ist das volle Kindergeld enthalten.




    Zitat

    Für die Haftungsquote gilt Nr.13.3. Ein
    Elternteil hat jedoch höchstens den Unterhalt zu leisten, der sich allein aus seinem
    Einkommen aus der Düsseldorfer Tabelle ergibt.


    das bedeutet fuer dich:

    bei bereinigten Einkommen bis 2700€ ist der Bedarf 580€ Inklusiv Kindergeld).

    Wenn du nicht freiwillig mehr zahlen willst, lass den Unterhalt berechnen.


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)