Nachweis Fahrtkosten

  • Hallo,


    ich habe vor Kurzem beim Jugendamt um eine Neuberechnung des Unterhalts für Ex-Partnerin und uneheliches Kind gebeten, da meine Nebenkosten nicht berücksichtigt wurden.

    Zuerst hat das JA den Kindes- und Betreuungsunterhalt berechnet. Beim Kindesunterhalt wurde ich zur Offenlegung meiner Finanzen aufgefordert. Dem bin ich nachgekommen, jedoch wurden etwaige abzugsfähige Nebenkosten nicht beachtet. Vor ein paar Monaten wurde ich dann von der Kindesmutter aufgefordert meine offengelegten Finanzen, die dem JA vorlagen, an sie weiterzugeben, bzw dass das JA ihr die Unterlagen weitergeben darf. Dem bin ich nachgekommen. Jedoch wurden auch hier keine Nebenkosten erfragt. Nachdem mir die viel zu hohen Unterhaltszahlungen auferlegt wurden, habe ich der Kindesmutter geschrieben, dass da wohl was schief läuft, weil mir kaum noch genug zum Leben bleibt. Daher habe ich Sie gebeten mir ihr Einkommen mitzuteilen, damit ich alles korrekt berechnen lassen kann. Im Anschluss hat sie einen Rechtsanwalt beauftragt, der noch mehr fordert und wiederum eine aktuelle Offenlegung meiner Finanzen inkl. aller Steuerbescheide fordert

    Aufgrund der Ereignisse meine Fragen:

    Bin ich verpflichtet erneut meine Finanzen offenzulegen? Ich habe gelesen, dass ich laut §1605 Abs 2 nur alle 2 Jahre zur Auskunft verpflichtet bin, trifft das hier zu und ich muss dem Anwalt nichts offenlegen?

    Das Jugendamt, das ich angeschrieben habe, damit der Unterhalt neu berechnet wird, will nun meinen Steuerbescheid zum Nachweis meiner Fahrtkosten, kommt mir sehr seltsam vor. Wollen die mir eine Falle stellen und meine Steuerrückerstattung miteinberechnen? Kann ich die Fahrtkosten anders nachweisen oder Teile des Bescheids schwärzen?


    Danke für eure Hilfe!


  • Hallo,


    hast du vom JA eine Berechnung bekommen aus der hervor geht, was alles zur Bereinigung


    des Einkommens anerkannt wurde.


    Wie hoch ist das Einkommen der Mutter .


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hi,

    Ich habe beim Kindesunterhalt eine Berechnung bekommen, bei der lediglich 5% als pauschale abgezogen wurden. Beim Betreuungsunterhalt habe ich von der Kindesmutter eine Aufforderung bekommen. Das JA hat ihr die Höhe des zu zahlenden Unterhalts mitgeteilt und in dem Schreiben stand, dass das sie mir das nicht direkt schicken dürfen und die Kindesmutter es weiterschicken soll an mich. Sprich da stand dann nur die Höhe des Betreuungsunterhalts..

    Sie bekommt momentan 1370€ Elterngeld.


    Grüße

  • Hallo,


    wie hoch ist denn dein Nettoeinkommen..


    durchschnittliches EK der letzten 12 Monate plus Steuererstattung..in den letzten 12 Monaten




    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • so c.a 3000€ (jedoch bei der Berechnung des Kindesunterhalts vor c.a einem Jahr 2800€ deswegen die Frage ob ich alles nocheinmal offenlegen muss für den Betreuungsunterhalt) es handelt sich um ein nicht eheliches Kind. Verdienst der Mutter vor Geburt war c.a 2400 € monatlich

    abzugsfähige kosten?:

    75 km Arbeitsweg jeden Tag

    Autokredit in Höhe von 500€ monatlich

    2000€ in Aktien angelegt dieses Jahr als private Altersvorsorge (sind unter den 4%)

    gewerkschaft 30€ monatlich

    erhöhter selbstbehalt durch Warmmiete (mit Strom Abfall etc. 630€)

    kindesunterhalt 306€ monatlich


    Vom Jugendamt geforderter Betreuungsunterhalt: 616€ (wobei nur die 5% pauschale berücksichtigt wurde)

    Vom Anwalt geforderter Betreuungsunterhalt: 969€ (der volle Bedarf der Mutter sprich die Differenz zwischen Gehalt vor Geburt und Elterngeld)

  • Hallo,


    mal eine einfache Rechnung:


    Dein EK bereinigt 2800€ minus Kindesunterhalt = 2494€


    Differenz zwischen 2494€ und 1370€ = 1124€


    davon musst du ungefaehr die Haelfte an Betreuungsunterhalt zahlen. also ca. 555€


    Auskunft musst du i.d.R alle zwei Jahre,es gibt aber Ausnahmen.


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • also halbteilungsgrundsatz angewendet? obwohl es nicht ehelich ist? also beide Forderungen sind zu hoch korrekt? Soll ich dem JA meinen Steuerbescheid geschwärzt geben? Da es laut deren Aussage ja nur um den Nachweis der Fahrtkosten geht (obwohl die vom Finanzamt ja nur den einfachen Weg akzeptieren... weiß nicht wie das meine Fahrtkosten beweisen soll....)

    vielen dank für die hilfe schonmal

  • Teile des Bescheids schwärzen?

    Du brauchst nur die Daten preisgeben, die vom JA verlangt werden und für die Berechnung nötig sind.

    Also kannst du erstmal alles schwärzen was nicht deine Person betrifft.

    Ob es Sinn macht, auch die Erstattung zu schwärzen kann ich nicht einschätzen (es sind auch Einkünfte), würde ich aber erstmal versuchen, denn es geht ja um die Kilometer.


    VG frase

  • Hallo,


    also halbteilungsgrundsatz angewendet

    ja nur als Beispiel, bei der 3/7 kommst du noch besser weg.


    Steuerbescheid gehoert zur normalen Auskunft.


    KM zur Arbeit Nachweis: Wohnort-Arbeitsort.


    Wenn Oeffis unzumutbar sind, muss der gefahrene Km mit 030€ (ab einer Strecke von 30 km weniger) anerkannt werden. Man wird dir nahe legen deinen Wohnort naeher an die Arbeitsstaette zu verlegen.


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • ok danke für die Info. Muss ich der Anwältin trotzdem meine aktuellen Abrechnungen etc zukommen lassen oder kann ich das verweigern? kennst du dich da auch näher aus? Naja wenn ich näher an die Arbeitsstätte ziehen würde, würde ich weiter weg vom Kind ziehen, fände das iwie widersprüchlich, weil ich ja dann immer in die Stadt fahren müsste, um mein Kind zu sehen... und der Wohnungsmarkt ist ein Alptraum

    kommt beim halbteilungsgrundatz nicht noch der erwerbstätigenbonus hinzu?

    viele Fragen sry und danke für die flotte Hilfe!

  • Hallo,


    Ich schrieb doch, du musst nur alle 2 Jahre Auskunft geben,Aussnahme wenn denn Einkommen ca. 10 Prozent gestiegen ist.


    Die Gegenpartei soll sich die Unterlagen beim JA holen.


    Ja mit dem Wohnungswechsel hast du gute Argumente.


    kommt beim halbteilungsgrundatz nicht noch der erwerbstätigenbonus hinzu?

    viele Fragen sry und danke für die flotte Hilfe!


    Ja, dafuer ist die 3/7 Methode,1/7 ist der Bonus.


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)