Hallo,
ich habe vor Kurzem beim Jugendamt um eine Neuberechnung des Unterhalts für Ex-Partnerin und uneheliches Kind gebeten, da meine Nebenkosten nicht berücksichtigt wurden.
Zuerst hat das JA den Kindes- und Betreuungsunterhalt berechnet. Beim Kindesunterhalt wurde ich zur Offenlegung meiner Finanzen aufgefordert. Dem bin ich nachgekommen, jedoch wurden etwaige abzugsfähige Nebenkosten nicht beachtet. Vor ein paar Monaten wurde ich dann von der Kindesmutter aufgefordert meine offengelegten Finanzen, die dem JA vorlagen, an sie weiterzugeben, bzw dass das JA ihr die Unterlagen weitergeben darf. Dem bin ich nachgekommen. Jedoch wurden auch hier keine Nebenkosten erfragt. Nachdem mir die viel zu hohen Unterhaltszahlungen auferlegt wurden, habe ich der Kindesmutter geschrieben, dass da wohl was schief läuft, weil mir kaum noch genug zum Leben bleibt. Daher habe ich Sie gebeten mir ihr Einkommen mitzuteilen, damit ich alles korrekt berechnen lassen kann. Im Anschluss hat sie einen Rechtsanwalt beauftragt, der noch mehr fordert und wiederum eine aktuelle Offenlegung meiner Finanzen inkl. aller Steuerbescheide fordert
Aufgrund der Ereignisse meine Fragen:
Bin ich verpflichtet erneut meine Finanzen offenzulegen? Ich habe gelesen, dass ich laut §1605 Abs 2 nur alle 2 Jahre zur Auskunft verpflichtet bin, trifft das hier zu und ich muss dem Anwalt nichts offenlegen?
Das Jugendamt, das ich angeschrieben habe, damit der Unterhalt neu berechnet wird, will nun meinen Steuerbescheid zum Nachweis meiner Fahrtkosten, kommt mir sehr seltsam vor. Wollen die mir eine Falle stellen und meine Steuerrückerstattung miteinberechnen? Kann ich die Fahrtkosten anders nachweisen oder Teile des Bescheids schwärzen?
Danke für eure Hilfe!