Hallo Zusammen,
jetzt habe ich schon so viele Einträge gelesen, bin schlauer geworden, aber dennoch nicht ganz sicher, was es für mich bedeutet.
Meine Mutter ist seit Juni in einem Seniorenzentrum in Schleswig-Holstein.
RWA wurde mir am 24.09.2019 zugestellt.
Demnach belaufen sich die ungedeckten Heimkosten auf etwas über 530 EUR.
Meine Vermögenserklärung habe ich Ende Oktober eingereicht.
Die Feststetzung des Unterhaltbeitrages wurde mir am 18.11.2019 zugesendet.
Der Betrag von monatlich 237 EUR wird rückwirkend ab September 2019 festgelegt.
D.h. ich "darf" ab dem 15.12.2019 237 EUR zahlen.
Rückwirkend (Sep, Okt, Nov) als Einmalbetrag 711 EUR (3 x 237) berechnet. Diesen Betrag "darf" ich dann auch bis zum 15.12.2019 zahlen.
Also habe ich am 15.12.2019 insgesamt 948 EUR !!! zu überweisen.
- Das AEG-Gesetz wird sehr sehr wahrscheinlich zum 01.01.2020 gültig werden.
- Ich liege auf alle Fälle unter 100.000 EUR Brutto.
- Mein Bruder liegt mit seinem Lohn so niedrig, dass er mit Sicherheit gar nichts zahlen muss.
Ich habe noch wenige Tage, dass ich "Einwendungen" erheben kann. Leider finde ich keine plausiblen Gründe, warum. Mich stören viele Verhaltensweisen meiner Mutter und meines Bruders, die beide ordentliche Mitschuld tragen, dass meine Mutter heute im Heim leben muss. Meine jahrlangen Ratschläge in bezug auf Arztbesuche, kleinere/günstigere Wohnung, Haushaltshilfe etc. wurden immer nur belächelt. Heute bin ich der "Dumme", weil ich in meinem Leben versucht habe zu streben und nicht einfach nur in den Tag hinein zu leben. Ich habe verstanden, dass ich keine Einwendung erheben kann, weil meine Mutter nicht auf ihre Gesundheit und/oder Finanzen geachtet hatte.
- Kann ich eine Einwendung gegen die Einmalzahlung von 711 EUR erheben. Evtl. eine Verteilung auf drei Monate erbitten, also dreimal 316 EUR? Hat das Aussicht auf Erfolg?
- Würde überhaupt eine "Verzögerung" ins Jahr 2020 etwas bringen? Der Betrag wurde ja bereits festgelegt (entschieden).
- Gibt es vernünftige Begründungen Einwendungen zu erheben? Z.B. verstehe ich nicht, wie meine Kaltmiete von 1050 EUR (Nebenkosten 350 EUR) berücksichtig wird bzw eben nicht. Meine Lebensgefährtin lebt mit ihrem Sohn ebenfalls in der Wohnung.
Sozialamt hat dies in ihrer Berechnung geschrieben:
Miete über Wohngeld: 550,00 EUR
Nebenkosten: 125,00 EUR
Wohnwert (für alle zum HH. gehörenden Personen): 480,00 EUR
verbleiben als Unterkunftskosten über Wohnwert: 195,00 EUR
Diese Beträge hier klingen in München eher nach Kosten für ein Stundentenzimmer, aber nicht nach einer Dreizimmerwohnung. In Schleswig-Holstein wäre das vielleicht möglich, hier nicht.
Ich weiß, es ist viel Text geworden, aber wie sollte man es erklären mit weniger Text Vielen Dank für eure Geduld und Hilfe!
Gruß aus dem Süden Deutschlands