Unterhaltsberechnung bei vorgetäuschter Betriebsüberschreibung

  • Hallo Mitglieder, ich hoffe ihr könnt mir ein paar hilfreiche Tipps geben und meine Ungewissheit etwas nehmen;)


    Ich bin eine alleinerziehende Mutter von einer 3 jährigen Tochter. Von dem Vater haben wir uns vor gut 2 Jahren getrennt. Direkt nach der Trennung bin ich auch schon zum Anwalt gegangen wegen Kindes- und Betreuungsunterhalt. Die Situation ist jetzt so, das er seid 2 Jahren gerade mal den Mindes Kindesunterhalt (auch nicht regelmäßig) bezahlt. Als wir noch zusammen waren war Eigentümer von einer sehr gut laufenden Gaststätte aber diese hat er vor ein paar Monaten an seinen Bruder verkauft oder überschrieben und sich bei ihm anstellen lassen auf 1000€ brutto-weil ihm die körperliche Belastung angeblich zu viel geworden ist...obwohl er die gleichen Angestellten hatte die jetzt immer noch dort arbeiten auch mit gleicher Stundenzahl. Ich kenne noch sehr viele Leute die dort regelmäßig hingehen aber sein Bruder wurde dort nicht ein einziges mal gesehen aber er ist nach wie vor jeden Tag dort. Also die Überschreibung ist wirklich nur auf dem Papier. Nun ist es so das ich seid gut 2 Jahren am Klagen bin und mein Anwalt ging von seinem Gewinn von ca 4000€ monatlich aus.


    Kann es wirklich sein das er mit seiner vorgetäuschten Betriebsüberschreibung durchkommt und das ich nun gar kein Unterhalt mehr von ihm sehen werde?


    Leider halte ich mittlerweile auch nicht mehr sehr viel von meinem Anwalt, der mich eigentlich besser beraten sollte:(


    Besteht für mich nebenbei die Möglichkeit noch eine Anzeige zu machen und macht das überhaupt Sinn? Weil das ist doch alles so offensichtlich! Der Bruder kann ihm den Laden auch nicht abgekauft haben, weil er noch nie Geld hatte...und bei einer Schenkung hätten die doch so viel versteuern müssen was ich mir auch nicht vorstellen kann.


    Freue mich sehr über Eure Einschätzung

  • Hi,


    herzlich willkommen im Forum.


    Ich versuche mal, ein paar Denkanstöße zu geben. Wie kommt der Anwalt zu dem Gewinn? Wenn die Klage läuft, wie ist denn da im Augenblick der Stand? Das können wir von hier aus nicht abschätzen. Was ist von beiden SEiten vorgetragen, hat das Gericht Auflagen erteilt, muss weiter vorgetragen werden, wenn ja, von wem? Auf was wird genau geklagt, welche Unterlagen über den Übergang des Lokals liegen vor, wieviele Stunden arbeitet der Mann dort, welche Atteste liegen vor?


    Das wäre so mein Einstieg in den Fall. Anzeige macht bei der Konstellation wenig Sinn. Durch eine Anzeige wird zunächst mal der mögliche Strafanspruch des Staates befriedigt. Nicht Dein möglicherweise bestehender ziviler Anspruch. Und solange da noch alles in der Schwebe ist, so lange tut auch der Staatsanwalt nichts. Ich würde mich darauf konzentrieren, das Zivilverfahren zügig zum Ende zu bringen. Wie du da produktiv mitarbeiten kannst, das ist mit dem Anwalt zu besprechen.


    Herzlichst


    TK