Wie viel Unterhalt steht mir zu?

  • Hallo,

    Ich bin derzeit Studentin im 1. Semester und wohne bei meiner Mutter.

    Meine Eltern sind seit über 15 Jahren geschieden und mein Verhältnis zu meinem Vater ist leider ziemlich schlecht.


    Ich habe nach dem Abitur 20 Monate im Ausland verbracht, wovon ich 3 Monaten an einem Sprachkurs teilgenommen habe und 8 Monate lang im Ausland gearbeitet habe.


    Mein Vater hat mir in dieser Zeit 9 Monate lang 200€ Unterhalt gezahlt und 5 Monate lang 100€.


    Seit Oktober 2019 studiere ich nun an einer Hochschule, jedoch habe ich noch kein Unterhalt von ihm bekommen.

    Von meiner Mutter erhalte ich Naturalunterhalt, da ich bei ihr wohne.


    Ich kann auch kein Bafög beantragen, da

    1. Mein Vater mir sein Gehalt nicht sagen will (meine Mutter vermutet schon seit Jahren, dass er viel zu wenig Unterhalt zahlt)

    2. Mein Vater sagt, dass ich sowieso kein Bafög bekommen werde, da sein Gehalt und das des neuen Ehemannes meiner Mutter zu hoch seien.


    Er will nicht akzeptieren, dass mein Stiefvater nicht unterhaltspflichtig ist, da ich nie adoptiert wurde.


    Meine Frage lautet nun, ob und wie viel Unterhalt mir nun zustehen würde?

  • Summe der Einkommen von Vater und Mutter: => Einkommensgruppe der Eltern in Düsseldorfer Tabelle.
    Beide Elternteile zahlen Unterhalt anteilsmäßig nach ihrem Einkommen. Deine Mutter kann das dann mit ihren "Naturalleistungen" verrechnen.

    Dazu muss dir dein Vater sein Einkommen offenlegen.

    Wenn er das nicht tut, würde ich Bafög beantragen. Dann wird sich das Amt an deinen Vater wenden. Es ist dabei unerheblich, ob du tatsächlich Bafög bekommst oder nicht. Das Amt holt sich das Geld gegebenenfalls vom Vater zurück.

  • Hi,


    wir können weder die erste Frage noch die zweite in Ermangelung hellseherischer Fähigkeiten beantworten. Ich kann dir aber erklären, wie es grundsätzlich läuft. Mit Volljährigkeit sind beide Elternteile im Unterhaltsboot, der Unterhalt wird also anhand der bereinigten Verdienste, die dann ermittelt werden, gequotelt und das Kindergeld geht voll in die Berechnung ein. Erst dann, wenn die Anteile der Elternteile feststehen, dann kann die Mutter entscheiden, ihren Anteil in Naturalunterhalt zu leisten.


    Natürlich kannst du BaföG beantragen, da diese Leistung dem Elternunterhalt vorgeht, ist das der erste Schritt, den du tun musst. Sollte der Vater die Auskünfte nicht erteilen, so machen die Druck bis hin zum Zwangsgeld. Die erklären dir auch in allen Einzelschritten, was du zu tun hast.


    Also, erster Schritt ist das Bafög-Amt. Wenn man dann die Auskünfte beider Elternteile haben, dann rechnen die, ob dir diese Leistung zusteht. Achtung: der anrechenbare Teil des elternlichen Unterhaltes, der sich aus dem BaföG-Bescheid ergibt, der entspricht nicht dem familienrechtlichen Anspruch von dir, der sich möglicherweise ergibt. Da ist dann neu zu rechnen, nach familienrechtlichen Grundsätzen.


    Ich gehe davon aus, dass kein unterhaltsrechtlicher Titekl gegen den Vater mehr besteht? Und ich habe die Problematik der 20 Monate im Ausland mal außen vor gelassen.,


    So, jetzt frag weiter und vereinbare bitte einen Termin beim Amt.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo timekeeper, ich hatte mich über diesen feststellenden Satz nur gewundert, denn indirekt trägt dieser Mann ja schon zum Familienunterhalt bei.


    Als Vater würde ich aber die Frage aufwerfen, wie zielführend die bisherige berufliche Laufbahn denn war?

    Knüpft das Studium an den 3 monatigen Sprachkurs an.

    14 Monate wurde ein Unterhalt geleistet und dann nicht mehr, warum?


    VG frase


  • Frase, ob der Ehemann der Mutter zum Unterhalt der Fragestellerin beiträgt, das wissen wir nicht, denn die Mutter arbeitet ja auch. Wir sollten es im Augenblick aber nicht verkomplizieren. Sie soll erst einmal eine umfassende Beratung in Anspruch nehmen, gegebenenfalls nimmt das Amt auch die Realisierung der Auskünfte vom Vater in die Hand, das wäre doch am hilfreichsten. Und dann sieht man weiter.


    Herzlichst


    TK

  • Frase, ob der Ehemann der Mutter zum Unterhalt der Fragestellerin beiträgt, das wissen wir nicht, denn die Mutter arbeitet ja auch. Wir sollten es im Augenblick aber nicht verkomplizieren. Sie soll erst einmal eine umfassende Beratung in Anspruch nehmen, gegebenenfalls nimmt das Amt auch die Realisierung der Auskünfte vom Vater in die Hand, das wäre doch am hilfreichsten. Und dann sieht man weiter.


    Herzlichst


    TK

    Vielen Dank für die Antwort. Wo sollte ich denn für eine solche Beratung am besten hingehen?