Unterhalt bei Tod des KV

  • Hallo,


    der Kindsvater ist letzte Woche gestorben, somit fällt ab Januar der Kindesunterhalt weg.

    Die Halbwaisenrente ist beantragt, wird aber nur etwa 140 Euro betragen. Kann ich weitere Hilfen für mein minderjähriges Kind (fast 13 Jahre alt) beantragen?


    LG
    Marion

  • Hi,


    erst einmal mein Beileid. Ich hoffe sehr, dass insbesondere das Kind diesen Verlust gut verkraftet. Vielleicht als Trost ein Gebet: Solange wir leben werden auch sie leben, denn sie sind nun ein Teil von uns, wenn wir uns an sie erinnern.


    Wenn du nicht wieder verheiratet bist, kann kannst du Unterhaltsvorschuß bei der Vorschußkasse im Jugendamt beantragen. Der Umfang bestimmt sich nach der Düsseldorfer Tabelle, niedrigste Gehaltsstufe. Allerdings ist auf diesen Betrag Kindergeld und Halbwaisenrente anzurechnen.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo,

    Die Halbwaisenrente ist beantragt, wird aber nur etwa 140 Euro betragen. Kann ich weitere Hilfen für mein minderjähriges Kind (fast 13 Jahre alt) beantragen?

    zu prüfen wären da noch, Wohngeld bzw. ALGII (Hartz4).


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)