verlangt ein Elternteil Unterhalt, dann gilt das AEG nicht, sondern das BGB,
also der "normale" Elternunterhalt mit Selbstbehalt, jetzt 2.000 €, etc.
glaubst du immer deinen eigenen Aussagen, hast du nie einen Zweifel?
Du machst m.E einen Gedankenfehler, weil du mit dieser Aussage fälschlicherweise einen gewissen angeblichen Automatismus voraussetzt: Elternteil verklagt den UHP nach BGB und zack - der UHP muss angeblich zahlen und zwar mit 2000 Euro Selbstbehalt