Bei dem lesen verschiedener Beiträge hier ist mir der Gedenke gekommen,
das es ja in manchen Fällen Familien gibt die im Streit liegen und sich evt. manches Elternteil freut, wenn es dem Kind Schwierigkeiten bereiten konnte.
Dieses Elternteil konnte sich bislang sozusagen zurücklehnen und der SHT hat dem Kind das Leben schwer gemacht.
Nun ist ja durch dem AEG und der 100.000€ Grenze diesem Rachegedanken manchem Elternteil ein Riegel vorgeschoben worden.
Wie würde es denn nun ablaufen, wenn so ein Elternteil nun selbst sich an die Stelle des SHT stellen würde und auf Unterhalt nach BGB klagen würde.
Gelten dann die gleichen Regeln wie bislang?
Also Schonvermögen in gleicher Höhe, Schwiegerkindhaftung etc..